Missbrauchsvorwürfe Noch kein Urteil im Koblenzer Kita-Prozess

KOBLENZ · Nach 14 Verhandlungstagen sollte am Donnerstag das Urteil im Koblenzer Prozess gegen ehemalige Erzieherinnen fallen, die Kinder in einer Einrichtung in Antweiler misshandelt haben sollen. Doch der Termin fiel aus.

Gefesselte Kinder, eingesperrt, in Hochstühle gequetscht, zum Essen gezwungen: Die Anklage hat im Koblenzer Prozess gegen ehemalige Erzieherinnen ein grausames Bild gezeichnet. Mehr als drei Monate nach dem Auftakt standen die Zeichen gut, dass nach 14 Verhandlungstagen am Donnerstag das Verfahren mit einem Urteil endet.

Doch am Mittwoch erreichte die Medien die kurze Mitteilung des Koblenzer Landgerichts, „dass der für morgen bestimmte Hauptverhandlungstermin in Sachen 'Kita Antweiler' wegen der soeben bekannt gewordenen Erkrankung eines Beteiligten ausfällt. Sobald ein Ersatztermin feststeht, werden wir Sie informieren“.

Betroffene Eltern haben lange auf das Verfahren gewartet – die mutmaßlichen Misshandlungen im Kindergarten Regenbogen in Antweiler im Kreis Ahrweiler hatten schon vor rund fünf Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Beim Prozessauftakt am 8. Mai schwiegen die ursprünglich vier angeklagten Ex-Erzieherinnen zu den Vorwürfen. Nur eine Verteidigerin, Sandra Karduck, wies diese vor dem Landgericht ausführlich zurück. Sie sprach von einer Kampagne und einer Hexenjagd.

Freispruch gegen zwei Erzieherinnen

Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin hielt damals den Angeklagten vor, unruhige Kinder an ihren Stuhl gefesselt, in kleine Hochstühle gequetscht oder ihren Mund mit Klebeband verschlossen zu haben. Kinder, die ihr Essen ausgespuckt hätten, sollen in dunkle Räume gesperrt, geschlagen und gezwungen worden sein, das Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken.

Problematisch erwies sich im Prozess, dass wesentliche Anklagepunkte auf Aussagen von Kindern über Ereignisse basierten, die bereits rund fünf Jahre zurücklagen. Eine Sachverständige kam zu dem Schluss, die kleinen Zeugen hätten sich möglicherweise nicht mehr an eigene Erlebnisse, sondern an spätere Befragungen zu den Vorwürfen erinnert. Im Juli sprach das Gericht daher zwei der vier angeklagten einstigen Erzieherinnen aus Mangel an Beweisen frei.

Im Gegensatz zu diesen beiden Frauen gab es bei den zwei anderen Angeklagten auch erwachsene Zeugen. Doch diese widersprachen sich. Während beispielsweise der Hausmeister und eine Küchen-Mitarbeiterin die beiden verbliebenen Angeklagten belasteten, machte eine ehemalige Kollegin entlastende Angaben.

Verteidigerin Karduck hatte beim Auftakt des „hoch emotionalisierten Verfahrens“ an die berüchtigten Prozesse um Kindesmissbrauch vor dem Mainzer Landgericht in den 1990er Jahren erinnert: Alle 25 Angeklagten aus Worms wurden damals freigesprochen. Zuvor hatten viele von ihnen mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen, ihre Kinder hatte man ihnen weggenommen. (Jens Albes, dpa)

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