Zur Stärkung der Innenstädte Mehr verkaufsoffene Sonntage im Kreis Ahrweiler

KREIS AHRWEILER · Werbegemeinschaften aus dem Kreis unterstützen eine Resolution der Industrie- und handelskammer Koblenz. Die setzt sich dafür ein, dass weiterhin mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden.

 Stadtfeste mit verkaufsoffenen Sonntagen, wie hier in Remagen, ziehen die Besucher an. Werbegemeinschaften aus dem Kreis Ahrweiler wollen eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes.

Stadtfeste mit verkaufsoffenen Sonntagen, wie hier in Remagen, ziehen die Besucher an. Werbegemeinschaften aus dem Kreis Ahrweiler wollen eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes.

Foto: Gausmann

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz setzt sich weiter mit Nachdruck für eine Anpassung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes ein. Die Vollversammlung der IHK verlangt in einer Resolution, dass Kommunen auch künftig vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr rechtssicher und unbürokratisch durchführen können. Dieser Forderung haben sich jetzt 43 Werbegemeinschaften aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz angeschlossen, darunter die Werbegemeinschaften aus Bad Breisig, Remagen, Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Sie sind bekanntlich häufig Initiatoren und Antragssteller für verkaufsoffene Sonntage und beleben mit ihren Aktivitäten die Innenstädte. Für viele Kommunen werde es immer schwieriger, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, so die IHK. Nicht nur aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, sondern auch wegen wiederholter Klagen durch Gewerkschaften. Robert Lippmann, Geschäftsführer Standortpolitik der Kammer in Koblenz: „Verkaufsoffene Sonntage sind wichtig für den Einzelhandel. Sie tragen zur Attraktivität unserer Innenstädte bei.“

Die Gesetzeslage

In der aktuellen Rechtsprechung ist die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz jedoch an eine Veranstaltung geknüpft – das heißt, die Geschäfte dürfen nur dann öffnen, wenn gleichzeitig und in erster Linie ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung stattfinden. Ein Rechtsgutachten der IHK kam dagegen zu einem anderen Ergebnis: Es können auch Gründe des Gemeinwohls eine Sonntagsöffnung rechtfertigen.

„Dies kann zum Beispiel das Ziel der Stärkung der Innenstädte und des dortigen Einzelhandels sein – gerade auch mit Blick auf den verschärften Wettbewerb stationärer Verkaufsstellen mit dem Onlinehandel“, so die Kammer.

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