Waffenbesitz im Kreis Ahrweiler Kreis kontrolliert Waffenbesitzer verstärkt

KREIS AHRWEILER · Die Kreisverwaltung Ahrweiler weitet die Kontrollen bei Waffenbesitzern in diesem Jahr aus. Verlangt ist die schere Aufbewahrung in zertifizierten Tresoren und die getrennte Lagerung von Munition.

 Mit gutem Beispiel geht Kreisjagdmeister Stephan Schuck (links) voran, der die sichere Aufbewahrung seiner Waffen bei einer Kontrolle durch Bernd Hanke von der Kreisverwaltung Ahrweiler nachgewiesen hat. AW PRESS

Mit gutem Beispiel geht Kreisjagdmeister Stephan Schuck (links) voran, der die sichere Aufbewahrung seiner Waffen bei einer Kontrolle durch Bernd Hanke von der Kreisverwaltung Ahrweiler nachgewiesen hat. AW PRESS

Foto: AW Press

Der Kreisjagdverband befürwortet diesen Schritt. Kreisweit gibt es rund 2700 Waffenbesitzer, zumeist Jäger und Sportschützen. Die Kontrollen werden in der Regel nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen, können aber auch unangekündigt stattfinden.

Wichtiges Ziel der Hauskontrollen: Die sichere Aufbewahrung der Waffen in zertifizierten Tresoren, wie sie das Waffengesetz vorschreibt, muss bewiesen sein. Dies soll den Missbrauch mit Gewehren oder Pistolen verhindern, insbesondere durch Diebstähle. Bisher haben zahlreiche Waffenbesitzer die Einhaltung der Vorschriften durch Fotos, Erwerbsquittungen oder ähnliche Dokumente nachgewiesen. Das Waffengesetz gibt der Behörde jedoch die Möglichkeit, die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen verdachtsunabhängig zu überprüfen. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung als Waffenbehörde zeigen ihre Dienstausweise. Die Kontrolle ist Euro).

Wenn Waffenbesitzer ihrer Mitwirkungspflicht insbesondere bei angemeldeten Kontrollen wiederholt und grundlos nicht nachkommen, setzen sie sich dem Verdacht der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus und müssen mit dem Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis rechnen.

Kontrolliert werden: die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition; die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine); die Art der vorhandenen Munition sowie das vollzählige Vorhandensein der eingetragenen Waffen beziehungsweise deren Verbleib. Zulässig sind auch Fragen nach Schlüsseln und Zweitschlüsseln, weil gewährleistet sein muss, dass kein Unbefugter Zugriff auf diese hat. Sind Waffen nicht vor Ort, sondern etwa zur Reparatur, muss dies durch einen Reparatur- oder Verleihschein nachgewiesen werden. Zur Besichtigung von anderen Räumen des Gebäudes sind die Kontrolleure weder angehalten noch befugt.

Die Art und Weise der Aufbewahrung richtet sich dabei nach dem Grad der Widerstandsfähigkeit der Tresore. Ein Beispiel: In A-Tresoren dürfen bis zu zehn Langwaffen gelagert werden. Munition muss getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

Kreisjagdmeister Stephan Schuck hat die sichere Aufbewahrung seiner Waffen bei einer Kontrolle durch Bernd Hanke von der Kreisverwaltung nachgewiesen. Schuck betont: „Obwohl es nicht angenehm ist, Fremde zu Kontrollzwecken ins Haus zu lassen, unterstützt die Jägerschaft die Kontrollen. Wir wollen damit auch zum Ausdruck bringen, dass wir uns gesetzeskonform verhalten. Alle Beteiligten sind daher aufgerufen, die Aktion der Kreisverwaltung zu fördern und zu unterstützen.“

Die Fakten: Seit der Verschärfung des Waffengesetzes 2008 wurden rund 2300 Waffen im AW-Kreis abgegeben und in Schredderanlagen zerstört. Die Zahl der im Nationalen Waffenregister gespeicherten Waffenbesitzer im Kreisgebiet hat sich seither auf rund 2700 verringert; 2008 waren es noch knapp 4000 Personen. (ga)

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler - Untere Jagdbehörde, Waffen- und Sprengstoffrecht;0 26 41/97 52 29, E-Mail bernd.hanke@kreis-ahrweiler.de, Internet: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“.

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