Prozess zu Misshandlung von Kindern Freispruch für Kita-Leiterin von Antweiler

KOBLENZ · Das letzte Urteil im Antweiler Kita-Prozess ist gefallen. Die ehemalige Leiterin des Kindergartens Regenbogen ist vom Landgericht Koblenz freigesprochen worden.

 Ort des Geschehens: Die Kita in Antweiler.

Ort des Geschehens: Die Kita in Antweiler.

Foto: Martin Gausmann

Mit dem Freispruch der ehemaligen Leiterin des Kindergartens Regenbogen endete am Montag nach insgesamt 15 Verhandlungstagen der Antweiler Kita-Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Bereits im Juli waren zwei der insgesamt vier Angeklagten freigesprochen worden. Im September verhängte das Landgericht eine Geldstrafe von 9000 Euro gegen eine der ehemaligen Erzieherinnen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung. Die Hauptangeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts Kinder an ihren Hochstühlen fixiert und zum Essen gezwungen.

Der ehemaligen Kita-Leiterin war zum Ende des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, die Taten der verurteilten Erzieherin nicht verhindert zu haben. Dazu erklärte jedoch eine vom Gericht bestellte Gutachterin, dass es nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Ex-Kita-Chefin die Misshandlungen aufgrund einer mit Depressionen einhergehenden Erkrankung gar nicht mitbekommen habe.

Durch diese Erkrankung sei die Angeklagte nicht schuldfähig, befand die Strafkammer. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten nach dem Gutachten jeweils auf Freispruch plädiert. Der Vorsitzende Richter, Ralf Bock, sagte in seiner Urteilsbegründung zu dem Freispruch: „Wir konnten gar nicht anders entscheiden.“

Dennoch sprach er von einem eher „kuriosen Ende“ des Verfahrens, weil die Angeklagte eben erst zum Schluss ihre Schuldunfähigkeit ins Spiel gebracht habe. Bislang hatte nämlich die Verteidigung einen Freispruch mit der Begründung „aus Mangel an Beweisen“ gefordert. Denn mit Letzterem hatte das Gericht bereits die Freisprüche gegen die beiden mitangeklagten Erziehrinnen im Juli begründet.

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