Pilotprojekt Heppinger Brücke Erste Fahrradstraße für Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Das Pilotprojekt Heppinger Brücke soll den Radverkehr in Bad Neuenahr-Ahrweiler fördern. Für Fußgänger ändert sich durch die Ausweisung als Fahrradstraße nichts.

 Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die grundsätzlich der Nutzung durch Fahrradfahrer gewidmet ist.

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die grundsätzlich der Nutzung durch Fahrradfahrer gewidmet ist.

Foto: picture alliance / dpa

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler will in einem Pilotprojekt ein Teilstück der Heppinger Straße im Bereich der Heppinger Ahrbrücke als Fahrradstraße ausweisen (der GA berichtete). Hintergründe für diese Maßnahme sind die starke Verkehrsfrequentierung unter anderem durch den kreuzenden Ahrradweg sowie die schlechte Einsehbarkeit an diesem Knotenpunkt, welche speziell für Radfahrer eine Gefahrenquelle darstellt. Der Gesetzgeber führte 1995 mit der sogenannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Fahrradstraße ein, nachdem sie in Bremen, Bonn und Münster erfolgreich ausprobiert worden war.

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die grundsätzlich der Nutzung durch Fahrradfahrer gewidmet ist. Sie dient der Förderung des Radverkehrs. Eine solche Einrichtung kommt dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Oft sind Fahrradstraßen für Anwohner und Lieferverkehr freigegeben, doch Autofahrer dürfen dort den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Fahrradstraßen sollen die Attraktivität des Radverkehrs steigern. Zur Fahrradstraße wird eine Straße durch Anordnung durch die Verkehrsbehörde sowie eine entsprechende Beschilderung.

„Dann darf anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr diese Straße nicht benutzen, es sei denn, es ist durch Zusatzzeichen erlaubt“, erläutert Detlev Koch, Erster Beigeordneter der Kreisstadt. „Die Vorteile für Radfahrer in diesen Straßenabschnitten liegen auf der Hand: Fahrradstraßen eröffnen den Radfahrern schnellere und sichere Wege durch die Stadt und sie dürfen ungestört nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Tempo 30, auch für die Radler. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern“, so Koch weiter.

Für Fußgänger ändert sich nach Angaben der Stadt in einer Fahrradstraße nichts, denn es gibt die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehwege. Die Straße querende Fußgänger muss ein Radfahrer also auch in einer Fahrradstraße achten und Rücksicht nehmen.

Fahrradstraßen werden durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimit oder Durchfahrtverbote für Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen auch ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage angeordnet werden. Nur ausnahmsweise sollen andere Fahrzeuge als der Radverkehr in Fahrradstraßen mit einem Zusatzzeichen zugelassen werden. Darum müssen, ehe eine Fahrradstraße ausgewiesen wird, alternative Wege für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelotet und deren Bedürfnisse berücksichtigt werden.

„Auch das Thema Sicherheit ist ein ganz wichtiger Aspekt. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen deutlich weniger geworden sind und eine größere Sicherheit erzielt wird“, sagt Udo Schumacher, Abteilungsleiter für Sicherheit, Ordnung und Verkehr im Rathaus. Die Erfahrungen mit Fahrradstraßen seien positiv; größere Konflikte zwischen Rad- und zugelassenem Kfz-Verkehr nicht bekannt.

Baubeginn für die Fahrradstraße ist zum Auftakt der Sommerferien. Hintergrund hierfür: der wegfallende tägliche Radverkehr der Schüler. Seitens der Verwaltung wird hierbei vorgeschlagen, Teile der Markierung dauerhaft farblich einzufärben. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf rund 60.000 Euro. (ga)

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