Bahnverkehr im Kreis Ahrweiler Einschränkungen der Ahrtalbahn sind vom Tisch

KREIS AHRWEILER · Der Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, hat verkündet: Das "oberste Ziel", Einschränkungen der Regionalbahnlinie 30 durch den Güterverkehr zu verhindern, sei "vorläufig erreicht“.

Bei der Deutschen Bahn ist man irritiert über eine Mitteilung des Landrates des Kreises Ahrweiler zur Ahrtalbahn. Landrat Jürgen Pföhler hatte einmal mehr per Pressemitteilung erklärt, dass die Bahn beabsichtigt habe, die Taktung der zwischen Ahrbrück, Remagen und Bonn pendelnden Regionalbahn RB 30 zum Nachteil des Personennahverkehrs und zugunsten des Güterverkehrs auf der Rheintrasse zu verändern. Erneut stellt die Bahn klar: „Dem ist nicht so. Es gibt keinerlei Einschränkungen.“

„Der Zweckverband Schienenverkehr Nord (SPNV-Nord) hat sich jetzt vor der Bundesnetzagentur erfolgreich gegen die Pläne der DB-Netz AG durchgesetzt, Beschränkungen im Angebot der Ahrtalbahn auf der Strecke zwischen Bonn und Remagen zur Entlastung des Güterverkehrs vorzunehmen“, so der Landrat in seiner Mitteilung. „Unser oberstes Ziel, Einschränkungen der Regionalbahnlinie 30 durch den Güterverkehr zu verhindern, ist vorläufig erreicht“, meinte Jürgen Pföhler.

Er erklärte weiter, Hintergrund sei der „Plan“ der Bahn gewesen, die Schienenwegeausbaukapazität für den als überlastet erklärten Abschnitt der linken Rheinstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Remagen zugunsten des Güterverkehrs zu erhöhen. Das Angebot für den Schienenpersonennahverkehr sollte auf dem Stand des Fahrplanes 2018 eingefroren werden.

Betroffen wären davon neben der Ahrtalbahn auch die Mittelrheinbahn und der künftige Rhein-Ruhr-Express (heute RE 5) gewesen. Die Bahn dementiert dies.

Auf erneute Anfrage des General-Anzeigers bestätigte eine Bahn-Sprecherin, dass im „Plan zur Erhöhung der Schienenkapazität“ eine rein nachrichtlich genannte Option aufgeführt war, die eine Ausdünnung der Taktung zum Inhalt hatte. „Es handelte sich um eine rein strategische Überlegung, die einen Absatz weiter bereits aufgehoben war“, so die Bahn-Sprecherin. Dort hatte die Bahn nämlich aufgeführt, dass der hohe Bedarf an Personennahverkehr eine Ausdünnung der Fahrfrequenzen überhaupt nicht zulasse.

Auch der Kreistag hatte sich dessen ungeachtet mit dem Thema beschäftigt. Die einstimmige Meinung: Der Wegfall durchgängiger Verbindungen von Bonn in das Ahrtal und umgekehrt sei völlig inakzeptabel. Das Gleiche gelte für die Planungen der Bahn, weitere Güterzugkapazitäten auf der linken Rheinseite zuschaffen. Mit Blick auf den bereits heute bestehenden, unzumutbaren Güterverkehrslärm müsse die linksrheinische Strecke vom Güterverkehr drastisch entlastet werden.

Gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen hatte der Kreistag dann gar eine entsprechende Resolution verfasst. In einer von der Kreisverwaltung initiierten Online-Petition hatten sich zudem rund 3250 Bürger gegen ein solches Vorgehen, das die Bahn nach eigener Auskunft selbst gar nicht in Erwägung gezogen hatte, ausgesprochen. Der Landrat bleibt dabei: Der Kreistag habe dem SPNV-Nord den Rücken für seine Positionierung gestärkt, was nun zum Erfolg geführt habe: Die Bundesnetzagentur habe den Plänen der Bahn zur Anpassung ihrer Schienennetznutzungsbedingungen die Genehmigung verweigert.

Auf weitere Nachfrage des GA erklärte der Geschäftsführer der SPNV-Nord, Thomas Geyer, ergänzend: „Unsere jüngste Intervention bei der Bundesnetzagentur bezog sich ja nicht mehr unmittelbar auf den ursprünglichen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität, PEK, sondern gegen die Absicht der DB Netz, dessen Inhalte über eine Änderung der Schienennetznutzungsbedingungen (SNB 2020) verbindlich zu machen.“

Konkret sollte das Angebot auf der Rheinstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Remagen zugunsten von Personenfern- und Güterverkehr auf den Stand des Fahrplanes 2018 „eingefroren“ werden.

Dies habe der Verband jedoch als „diskriminierend“ abgelehnt. Die Netzagentur sei dieser Auffassung gefolgt und habe einer entsprechenden Änderung der Netznutzungsverbindungen die Genehmigung verweigert. Landrat Pföhler meinte abschließend: „Jetzt sind wir auf der sicheren Seite.“

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