Winter in Ahrweiler Der Betriebshof ist auf Winter eingestellt

KREISSTADT · Wann der Winter kommt und wie lange er dauern wird, ist nicht vorhersehbar. Der Betriebshof der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die entsprechenden Vorkehrungen getroffen: Die Bereitschaftspläne sind vorbereitet, die Winterfahrzeuge gecheckt und die Salzlager gefüllt.

"Ich hoffe, dass es diesmal nicht so schlimm wird wie beim letzten Mal", sagte Jens Heckenbach als zuständiger Abteilungsleiter, "im Winter 2012/2013 waren unsere Leute in punkto Räum- und Streudienst quasi im Dauereinsatz." Es sind die Mannen vom Betriebshof, die bei frostigen Witterungsbedingungen "raus müssen", um auf den öffentlichen Flächen für rutschfreie Bedingungen zu sorgen. Die Bereitschaftspläne sehen vor, dass 42 Mitarbeiter im Bereich der Handstreukolonnen eingesetzt werden können. Dies geschieht im dreiwöchentlichen Wechsel: Je Woche stehen also jeweils 14 Mitarbeiter auf Abruf bereit. 20 Mitarbeiter sind gemäß der Bereitschaftspläne für den Einsatz mit den Fahrzeugen eingeplant, davon zehn im wöchentlichen Wechsel

Als Fahrzeuge für den Winterdienst dienen ein städtischer Lkw sowie drei kommunale Geräteträger. Diese haben bereits kürzlich ihre Funktionsprüfungen bestanden. "Außerdem haben wir von einer Fremdfirma einen weiteren Lkw sowie einen Unimog für die Steilstrecken angemietet", erläutert Heckenbach. Wie und wo diese sechs Fahrzeuge und die fünf Handstreukolonnen zum Einsatz kommen, regeln die vorbereiteten Streupläne.

Es existieren dabei auch Notfallpläne für verkehrswichtige Straßen. Dazu zählen natürlich auch die Zufahrt zu Krankenhaus und Polizei. Auch das Streumaterial ist bereits eingelagert. Dazu Heckenbach: "Die Stadt hat nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre genug Flüssigsalz, Salz und Lavagranulat angeschafft." Außerdem sei ein Zukauf hier jederzeit möglich.

Im städtischen Haushalt sind für den Winterdienst 90.000 Euro eingestellt. Doch nicht nur die Stadt, auch deren Bürger müssen im Falle des "Schnee-Falles" aktiv werden. Daher erinnert die Verwaltung die Eigentümer von Grundstücken an die Straßenreinigungspflicht.

Hierzu zählen insbesondere die bestehenden Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen von 7 bis 20 Uhr.

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