Umgestaltung der Kurparkliegenschaften Denkmalschutz im Kurviertel Bad Neuenahr weiter strittig

BAD NEUENAHR · Steht das Gebäude-Ensemble entlang der Kurgartenstraße unter Denkmalschutz oder nicht? Diese Frage ist in Bad Neuenahr offenbar nach wie vor umstritten.

Eine Ansichtskarte aus alten Tagen: Blick in die Trinkhalle am Bad Neuenahrer Kurpark.

Eine Ansichtskarte aus alten Tagen: Blick in die Trinkhalle am Bad Neuenahrer Kurpark.

Foto: Initiative

Eine Woche lang bot die Bad Neuenahrer Bürgerinitiative „lebenswerte Stadt“ im September Impulse rund um eine Neugestaltung der Kurparkliegenschaften (der GA berichtete). Eine Ausstellung präsentierte Baubeispiele anderer Städte, Vorträge trugen zu Diskussionen bei, die auch offene Fragen an den Tag brachten.

Leider bleibt jedoch nach wie vor offenbar strittig, ob das Ensemble entlang der Kurgartenstraße nun unter Denkmalschutz steht oder nicht. Die Bürgerinitiative meint ja, die Stadt sieht das anders: Lediglich die Orchestermuschel sei schützenswert.

Denkmalpfleger bestehen auf "Ensembleschutz"

„Klar ist, das Kurviertel steht unter Ensembleschutz. Damit ist noch nicht geklärt, inwieweit die einzelnen Gebäude ebenfalls geschützt sind“, so Martin Bredenbeck, Geschäftsführer des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege. „In die Denkmalliste des Kreises ist der Kurbezirk als bauliche Gesamtanlage/Denkmalzone nach dem Denkmalschutzgesetz eingetragen. Auf diese Weise werden Ensembles gewürdigt, die aus mehreren Gebäuden bestehen und die zusammen Zeugnis geben von einer bestimmten Gesamtplanung oder von einer Geschichte – in diesem Falle der Kurgeschichte.“

Zu dem „unter Denkmalschutz stehenden Ensemble in Bad Neuenahr“ gehören auch die Kuranlagen nach Entwurf von Herman Weiser mit den beiden Hallen, dem Wandelgang, der Orchestermuschel und den Kolonnaden ausdrücklich dazu, meint jedenfalls Bredenbeck. „Die Aussage der Stadt, dass keines der Gebäude einen Denkmalwert besitze, ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich. Schließlich behält ein Ensemble nur dann seinen Wert, wenn seine Einzelbauten besonderen Schutz genießen“, so der Denkmalpfleger.

Hinzu komme, dass die Weisersche Anlage „an sich von hoher Bedeutung ist“. Es handele sich um ein einzigartiges Zeugnis dieser Epoche. Allerdings sind nur Teile des Entwurfes tatsächlich auch umgesetzt worden. Den Nationalsozialisten missfiel nämlich die Planung des Architekten Weiser, sodass dass in der Bauausführung nicht allzu viel von ihr übrig blieb.

Beton der Kurparkgebäude porös und spröde

Die Bürgerinitiative ging auch der Frage nach der Bausubstanz nach. Gutachten bestätigten bekanntlich einen schlechten baulichen Zustand der Kurparkliegenschaften. Der Beton sei porös und spröde. Nun fragt die Initiative, ob „ein Abriss der wertvollen Bausubstanz“ wirklich unumgänglich sei. Die Antwort lieferte – aus seiner Sicht – der Bonner Architekt Dominik Jörg.

Das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten der Ingenieurgesellschaft TTN folgere aufgrund der sehr geringen Betonfestigkeiten und schlechten Bausubstanz, dass eine bauteilbezogene Sanierung nicht fachgerecht möglich sei. „Diese Aussage bezieht sich aber auf den Keller“, erklärte Jörg. Nun werde sie in Darstellungen oft auf den gesamten Komplex übertragen. Das erscheine zunächst willkürlich. Der Gutachter bescheinige nicht, dass eine Sanierung der gesamten Kurparkliegenschaften nicht möglich sei, so der Planer.

Für viele Bereiche würden keine massiven Mängel benannt. Andere Beschreibungen, gerade im Bereich der großen Konzerthalle, blieben vage. Auch die Konsequenzen, die man aus der Setzung der Halle ziehe, wirkten „gewollt“. Vielmehr gelte: Ungleichmäßige Setzungen zu beheben, sei das Brot der Altbausanierung.

Herausragendes Beispiel der klassischen Moderne

Architekturhistoriker Andreas Denk von der Technischen Hochschule Köln beschäftigte sich nach Mitteilung der Bürgerinitiative ebenfalls mit dem Gebäudeensemble am Kurpark. Die Neuenahrer Anlage sei „einzigartig und ein herausragendes und seltenes Beispiel für die Epoche der klassischen Moderne“, wertete er.

Es müsse nun ein Wettbewerb ausgelobt werden, „bei dem entwerferisch hochqualifizierte Architekten über die weitere Entwicklung des Areals nachdenken“. Kriterien sollten sein: der weitestgehende Erhalt der Kurgebäude nebst Wandelgängen und Ladenzeile, der Rückbau sinnentstellender nachträglicher Einbauten, ein hochwertiger Ersatz für das Café, eine neue bauliche Fassung der Mineralquellen sowie raumbildende Ergänzungen im südlichen Teil der Kurgartenstraße zwischen Ladenzeile und Badehaus.

Die Bürgerinitiative möchte nach eigenem Bekunden in erster Linie eine Neugestaltung, die das, „was das Herz des Bades zum Schlagen bringt“, architektonisch fasse: „Das sind die Quellen, die Heilung, Begegnung und Kultur.“ Sie begrüße einen Erhalt oder Teilerhalt der „architektonisch einzigartigen historischen Bauten“, sehe aber auch Entwicklungsbedarf der Fläche.

Geerd Dahms, Sachverständiger für Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden, ist in der Beurteilung klar positioniert: „Die heutigen Anlagen stellen sich als bauliches Konglomerat verschiedener Bauphasen dar.“ Ständige An-, Um- und Neubauten hätten in die ursprüngliche Bausubstanz eingegriffen. Und dies so substanziell, „dass sie die denkmalrelevanten Aussagen der Gebäude verändert haben“. Ergebnis: Eine Denkmalwürdigkeit sei längst nicht mehr gegeben.

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