Mängel im Schülerverkehr Ahrweiler verhängt Strafen gegen Busunternehmen

KREIS AHRWEILER · Seit den Sommerferien hätten die Beschwerden über den Schülerverkehr Wäschekörbe füllen können. Bereits jetzt hat der Kreis Vertragsstrafen im sechsstelligen Bereich gegen Busunternehmen verhängt.

 Morgendlicher Schulbusverkehr auf der Landgrafenstraßein Bad Neuenahr.

Morgendlicher Schulbusverkehr auf der Landgrafenstraßein Bad Neuenahr.

Foto: Martin Gausmann

„Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes im Kreis Ahrweiler – Sachstandbericht durch den VRM.“ So nüchtern diese Tagesordnung für den Kreis- und Umweltausschuss klang, desto mehr Zündstoff steckte dahinter.

Auch deshalb sprach Landrat Jürgen Pföhler Tacheles: „Da die Verkehrsunternehmen nicht mehr bereit waren, ihre Verkehrsleistungen auf eigene Kosten und Risiken zu erbringen, musste der Kreis diese in den Linienbündeln Rhein-Ahr und Rhein-Brohltal europaweit ausschreiben.“ Den Zuschlag hätten im vergangenen Jahr DB Regio Bus und Transdev/AWV erhalten. Allein fast 15 Millionen Euro werde der Kreis im kommenden Haushalt für den ÖPNV und die Schülerbeförderung bereitstellen.

Doch nicht annähernd sei dafür bisher Leistung erbracht worden. Pföhler: „Der Start der neuen Fahrpläne insbesondere nach den Sommerferien war völlig inakzeptabel.“ Besonders in den ersten beiden Monaten habe der Kreis erhebliche Leistungs- und Qualitätsmängel feststellen müssen. Dazu gehörten Fahrtenausfälle, nicht eingehaltene Linienwege, nicht vorhandene Sprach- und Ortskenntnisse von Busfahrern, nicht eingehaltene Anschlussverbindungen, nicht vorhandene Fahrpläne und mehr.

Enttäuschung über Vertragspartner

„Das, obwohl die Verkehrsunternehmen rund neun Monate Vorlauf hatten, sich auf die neuen Fahrpläne einzustellen“, schimpfte der Kreischef. Mit Kontrolle und Aufsicht hat der Kreis den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) beauftragt. Dessen Prüfteams seien zu allen Tageszeiten unterwegs, sagte Pföhler. „Auch die Kreisverwaltung leitet jede Beschwerde an den VRM weiter.“ Trotz nahezu wöchentlicher Gespräche mit den Verkehrsunternehmen hätten bislang Vertragsstrafen in Höhe von insgesamt 85 000 Euro gegen DB Regio Bus und Transdev/AWV verhängt werden müssen.

Was Ausschussmitglied Ulrich van Bebber (FDP) so kommentierte: „Geldstrafen scheinen die einzige Sprache zu sein, die dort verstanden wird.“ Stephan Pauly, Geschäftsführer des VRM, nickte und toppte den Landrat: „Mittlerweile sind wir im sechsstelligen Bereich.“ Anders herum wäre es dem Chefkontrolleur lieber, „denn jeder Euro Strafe steht für einen unzufriedenen Kunden“

Pauly sprach davon, dass mittlerweile eine Stabilität erreicht sei, so dass er von Entwarnung sprechen könne. Was nicht bedeute, dass es keine Störfälle mehr geben könnte. Er zeigte sich sichtlich enttäuscht über die Vertragspartner: „Trotz Vorlaufs seit Herbst 2017 waren nicht alle Fahrer über die Linien informiert. Da wird dann fünf Tage vor Ende der Sommerferien nachgefragt. Das geht nicht.“ Genauso wenig, wie es hinzunehmen sei, dass ein Bus mit 35 Schülern an Bord erst einmal eine Tankstelle anfährt oder dass Busfahrer nicht bereit seien, Fahrkarten zu verkaufen, sondern die Fahrgäste einfach zusteigen ließen. „Da wurde und wird Geld des Kreises veruntreut. Das werden wir juristisch prüfen lassen“, erklärte der Chef des VRM.

Hoffnung auf Stabilisierung

Pföhler zeigte keinerlei Verständnis dafür, dass „renommierte Konsortien solch fulminante Fehlleistungen erbringen“. Der Kreischef kündigte an, fürderhin „jeden noch so kleinen Verstoß mit Vertragsstrafen zu belegen – offenbar das einzige Mittel, das hilft“. Und mit Blick auf das wohl bundesweite Phänomen, dass es an Busfahrern mangelt, erklärte er: „Das akzeptieren wir nicht als Entschuldigung.“

Fazit: Der Kreis hofft, dass es bei der von Pauly signalisierten Stabilisierung bleibt. Pföhler machte deutlich: „Wir kümmern uns weiter um jede Beschwerde.“ Und Pauly ließ durchblicken, dass er angesichts des Unmuts von Eltern und Schülern in den vergangenen Monaten, der sich zumeist auf ihn und den Kreis entladen hatte, mit Konsequenzen für die Vertragspartner nicht knauserig sei.

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