Ehrenamtskarte des Kreises Ahrweiler 900 Vereinsmitglieder nutzen das Angebot

KREIS AHRWEILER · Die Halter der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in 21 Freizeiteinrichtungen. Die Karte ist zwei Jahre gültig. und ist "für ehrenamtlich aktive Bürger, deren uneigennütziger Einsatz für die Allgemeinheit unbezahlbar ist."

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag eines Vereines von der Kreisverwaltung ausgestellt.

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag eines Vereines von der Kreisverwaltung ausgestellt.

Foto: Hans-Jürgen Vollrath

Die 30 neuen Vereine und Organisationen, die die AW-Ehrenamtskarte beantragt und erhalten haben, kommen aus allen Regionen im Kreis Ahrweiler: das Deutsche Rote Kreuz Grafschaft beispielsweise oder der Fanfarenzug Wassenach, der TV Ahrbrück oder der Eifelverein Bad Breisig. Aktuell sind es 123 solcher Vereine, die insgesamt knapp 900 Karten für ihre Mitglieder nutzen können, um beim Besuch von jetzt 21 Anbietern, vorwiegend Freizeiteinrichtungen, Vergünstigungen zu erhalten.

Die Vertreter der neuen Vereine und Organisationen holten sich die Karten jüngst persönlich in der Kreisverwaltung bei Landrat Jürgen Pföhler und den Vertretern der Kommunen ab. Pföhler erklärte, mit welchem Ziel der Kreis sowie die acht Städte und Verbandsgemeinden die Tickets im Scheckkartenformat mit den finanziellen Vergünstigungen herausgeben: „Als Dank und Anerkennung für ehrenamtlich aktive Bürger, deren uneigennütziger Einsatz für die Allgemeinheit unbezahlbar ist.“

Wer kann die AW-Ehrenamtskarte erhalten? Für den Erhalt ist kein Prüfverfahren notwendig. Sie wird auf Antrag eines Vereines von der Kreisverwaltung ausgestellt. Der Verein erhält nach einem bestimmten Schlüssel mehrere Karten. Diese lauten nicht auf Personen, sondern auf den Verein oder die Gruppierung. Diese können die Karten frei an ihre Mitglieder weitergeben, beispielsweise für einige Tage oder mehrere Monate.

Der Erhalt der Karte ist nicht an den Nachweis einer Mindeststundenzahl ehrenamtlicher Arbeit gebunden. Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Sie verlängert sich nicht automatisch, eine erneute Beantragung ist jedoch möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Ehrenamtskarte besteht nicht.

So funktioniert die Verteilung

Die AW-Ehrenamtskarte wird nach folgendem Schlüssel ausgegeben: Vereine und Gruppen mit bis zu 100 Mitgliedern erhalten drei Karten; bis 1000 Mitglieder: drei Karten für die ersten 100 Mitglieder und dann zusätzlich zwei Karten je weitere 100 Vereinsmitglieder; ab 1000 Mitglieder: 19 Karten für 1000 Mitglieder und dann zusätzlich eine Karte je weitere 100 Vereinsmitglieder. Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um einen neuen Baustein in der Förderlandschaft des Kreises Ahrweiler, der unter anderem Vereine, den Ländlichen Raum und die Arbeit mit Senioren unterstützt (Infos unter www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Förderprogramme“).

Einzelheiten finden sich im Internet unter http://ehrenamtskarte.kreis-ahrweiler.de. Die Liste der Bonusangebote wird jeweils aktualisiert. Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Förderungen, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ansprechpartnerin: Annette Willerscheid; 0 26 41/97 55 83; E-Mail: Annette.Willerscheid@aw-online.de. (ga)

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