Totschlag an Ehefrau 42-Jähriger aus Sinzig ging mit äußerster Brutalität zu Werke

KOBLENZ · Das Leben des 42-jährigen Sinzigers, der sich derzeit unter anderem wegen Totschlags an seiner Ehefrau vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz verantworten muss, ist offensichtlich von frühester Jugend an von roher Gewalt geprägt.

Dieser Eindruck erhärtete sich im Zuge weiterer Zeugenaussagen. Auch seine Vorstrafen sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache. So hat der 42-Jährige unter anderem wegen Körperverletzungen bereits mehrere Jahre hinter Gittern verbringen müssen.

Als "gewalttätig und rachsüchtig" bezeichnete ihn auch der ehemalige Präsident des Motorradclubs "Outlaws", dem der Angeklagte bis heute angehört. Der 40-Jährige gab an, dass sich der gelernte Maurer mit Gewalt innerhalb des Clubs Ansehen und Respekt verschafft habe. Auch berichtete er von einem Gewaltausbruch gegenüber einer seiner "Zweitfrauen".

Als man vor Jahren eine Motorradtour gemacht habe und der Angeklagte sich während einer Rast habe übergeben müssen, habe er ihr unvermittelt mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Sie hatte es gewagt, zu lachen. Auch seine Ehefrau habe Angst vor ihm gehabt. Er habe sie als sein Eigentum betrachtet.

Wenn sie sich etwa bei Clubtreffen mit anderen Männern unterhalten habe, sei er umgehend dazwischengegangen. Als er die 43-Jährige zuletzt gesehen habe, sei er entsetzt gewesen, wie schnell sie gealtert sei. Er habe ihr geraten, Zuflucht in einem Frauenhaus zu suchen. Aber sie sei dem Angeklagten hörig gewesen. Eine andere Zeugin ist laut Richter Ralf Bock psychisch nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen.

Sie habe panische Angst vor einer Begegnung mit dem Angeklagten. Von unfassbarer Brutalität zeugt vor allem auch der Obduktionsbericht. So wies die Leiche der Ehefrau schwerwiegende innere und äußere Verletzungen auf: Einblutungen und Verletzungen im Kopf- und Hirnbereich, ein Nasenbeinbruch, Hämatome am Körper und im Gesicht, Spuren einer gewaltsamen Penetration, gebrochene Rippen sowie ein durchstochenes Lungenfell.

"Normalerweise muss ein Lkw über einen Menschen fahren, um derartige Verletzungen herbeizuführen", erklärte die Rechtsmedizinerin. Gestorben sei die Frau schließlich durch "Verbluten infolge von Kopfschwartenverletzungen". Der Todeskampf der 43-Jährigen habe wohl mehrere Stunden gedauert.

Und: Bei sofortiger ärztlicher Versorgung hätte sie überleben können. In der angemieteten Garage des Angeklagten fand die Polizei neben mehreren schussbereiten Waffen auch das Handy des Sinzigers. Darauf waren Fotos, die das Opfer schwer verletzt und lebend, aber nicht mehr bei Bewusstsein zeigen.

Während der Angeklagte vor Gericht schweigt, hat er sich bei der polizeilichen Vernehmung zum Tötungsvorwurf geäußert. Laut einem Kripobeamten habe er angegeben, mit seiner Frau am Abend des 21. Juli vergangenen Jahres im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Anschließend habe er sich im Zimmer seines Sohnes schlafen gelegt. Als er nachts aufgewacht sei, habe er die 43-Jährige schwer verletzt vorgefunden. Trotz verzweifelter Rettungsversuche sei sie in seinen Armen gestorben. Der Prozess wird fortgesetzt.

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