Gerichtsfall aus Euskirchen Zehnjähriger musste in Missbrauchsprozess nicht aussagen

Bonn/Euskirchen · Der erschütternde Fall eines Mannes aus Euskirchen, der Frauen unter Anwendung von Gewalt sexuell missbrauchte, hat vor dem Bonner Landgericht noch ein juristisches Nachspiel.

Der 37-Jährige hatte in seinem Sado-Maso-Wahn nicht einmal vor dem zehnjährigen Sohn eines Opfers Halt gemacht. So wurde das Kind aufgefordert – bei Androhung von Computerentzug – an einer 32-Jährigen sexuelle Manipulationen vorzunehmen. Die Szene hatte der 37-jährigen Euskirchener als Video aufgezeichnet und an die Mutter des Jungen geschickt, die zu diesem Zeitpunkt schwer verletzt im Krankenhaus gelegen hatte. Wegen dieses einmaligen Übergriffs muss die 32-jährige Verkäuferin jetzt hinter Gitter: Eine Bonner Jugendschutzkammer hat die Angeklagte wegen schweren Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte den Vorfall während des Prozesses gestanden. Der Zehnjährige musste daraufhin nicht mehr als Zeuge gehört werden.

Auch der 37-jährige Mann aus Euskirchen wurde in diesem Verfahren noch einmal in den Zeugenstand gerufen. Die zuständige Kammer des Bonner Landgerichts hatte den Initiator der Sado-Maso-Spiele im vergangenen Jahr wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Körperverletzung und schweren Kindesmissbrauchs zu neun Jahren Haft verurteilt. Der vorbestrafte Hausmeister hatte die Mutter des Kindes „aus Spaß und zur Bestrafung“ mit Gewalt und Psychoterror gefügig gemacht. Gegen die Mutter ist ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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