Gewehre und Pistolen Zahl der Waffen im Kreis sinkt

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Zum 1. Januar 2013 wurde in Deutschland das nationale Waffenregister (NWR) eingeführt. Für die Waffenbesitzer in Bonn, dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis sowie Königswinter und Bad Honnef ist das Bonner Polizeipräsidium zuständig. Die Beamten müssen nun bis Ende 2017 dafür sorgen, dass alle in ihrem Gebiet registrierten Waffen eindeutig klassifiziert und einem Besitzer zugeordnet werden können.

 26.859 Waffen sind im Gebiet der Bonner Polizei registriert. Sie gehören rund 6000 Personen.

26.859 Waffen sind im Gebiet der Bonner Polizei registriert. Sie gehören rund 6000 Personen.

Foto: dpa

Bundesweit besitzen 1,4 Millionen Menschen 5,5 Millionen Waffen. Im Gebiet der Bonner Polizei sind laut deren Sprecher Christoph Schnur zurzeit 26 859 Waffen registriert. Sie verteilen sich auf rund 6000 Besitzer. Etwa zwei Drittel der Waffen sind Langwaffen, ein Drittel Kurzwaffen. Der große Waffenschein erlaubt das Tragen von Waffen auch außerhalb "befriedeten Besitztums", wie es im Gesetz so schön heißt.

Er ist in Bonn und Umgebung 31 Mal vergeben, und zwar ausnahmslos an Bewachungsunternehmen. Der Antragsteller muss seine Eignung unter anderem durch ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen. Den kleinen Waffenschein beispielsweise für Schreckschusspistolen besitzen 2017 Menschen. Außerdem sind 60 Waffensammler registriert.

Insgesamt geht die Anzahl der Waffen im Bereich der Bonner Polizei zurück, was die Beamten freut. Laut Schnur waren im Jahr 2011 noch rund 7700 Waffenbesitzer registriert, 1700 mehr als heute. "Das hängt auch damit zusammen, dass viele Erben ihre ererbten Waffen bei uns abgeben", sagt Schnur.

Im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gibt es nach Auskunft von Dietmar Läer, Leiter der Direktion zentrale Aufgaben der Kreispolizeibehörde Siegburg, knapp 25.000 Lang- und Kurzwaffen, die rund 6800 Personen gehören. Die Waffenbesitzkarten werden an Inhaber von Jagdscheinen (4309 im Jahr 2011) oder Sportschützen (2664) ausgegeben.

Aber auch 69 Karten für Waffen- und Munitionssammler, 33 für Bewachungsunternehmer sowie fünf für "gefährdete Personen" erlauben den Besitz von Gewehr oder Pistole. "Ebenso wie die 8589 Waffenbesitzkarten von zum Beispiel Altbesitzern und Erben", so Dietmar Läer. Deren Waffen müssten allerdings verplombt werden, um nicht mehr schießfähig zu sein.

Egal ob zur Benutzung oder lediglich zur reinen Dekoration: Quasi jede Waffe muss nach den Vorgaben des neuen Gesetzes "noch einmal angefasst" werden. Denn allein der Karteivermerk "Herr X besitzt seit 1978 ein Schießgewehr" reicht nicht mehr aus, um die Flinte auch tatsächlich behalten zu dürfen.

"Vielmehr müssen alle Daten der Waffe, angefangen vom Kaliber über den Hersteller bis zum Datum des Erwerbs erfasst werden", sagte Claudia Hassel, die sich damit befasst. "Da es aber mehr als 2000 verschiedene Kaliber gibt und viele Besitzer die umfassenden Informationen über ihre Waffen nicht aus dem Ärmel schütteln können, gestaltet sich der Prozess aufwendig", räumte Hassel ein.

Weg von der Waffe wollen immer mehr Menschen im Rechtsrheinischen: 60 Prozent der Erben geben die Stücke zur Vernichtung beim Kreis oder bei der Polizei ab. Von 2008 bis 2011 sank die Zahl der Waffen von 28.044 auf 25.963 - Tendenz: weiter fallend.

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