Was wird aus ehemaliger türkischer Botschaft?

Schwierige Marktlage hat den Verkauf der Liegenschaft in Rheinnähe bislang verhindert - Investor will 24 Einfamilienhäuser in Bonn-Mehlem bauen - Denkmalwürdigkeit wird geprüft

  In Rheinnähe  liegt der massive Zweckbau, in dem früher die türkischen Diplomaten ihrer Arbeit nachgingen.

In Rheinnähe liegt der massive Zweckbau, in dem früher die türkischen Diplomaten ihrer Arbeit nachgingen.

Foto: Friese

Mehlem. Rund 5 000 Quadratmeter groß ist das Grundstück an der Ecke Gernotstraße/Rüdigerstraße, auf dem sich die ehemalige türkische Botschaft befindet. Seit dem Umzug der Diplomaten nach Berlin im Jahre 1999 versucht das Türkische Generalkonsulat in Köln, das Objekt zu veräußern - bislang ohne Erfolg.

Der Markt sei schwierig, ist von dem türkischen Rechtsanwalt aus Hürth zu erfahren, den das Generalkonsulat mit dem Verkauf beauftragt hat. Aber: "Wir wollen das Objekt nicht unter Wert verkaufen."

An Interessenten dürfte es aber trotz angespannter Marktlage nicht fehlen. Denn immer wieder werden Bauvoranfragen an die Bonner Stadtverwaltung gerichtet, in denen Vorschläge für eine Bebauung eingereicht werden. In der jüngsten Sitzung des Unterausschusses Bauplanung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz wurde erneut eine solche Voranfrage behandelt. Darin sieht ein Investor eine Bebauung mit 24 Einfamilienhäusern nebst Garagen vor. Die Verwaltung lehnte ab.

"Die geplante Bebauung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenzen überschritten werden sollen und Satteldächer anstatt der zulässigen Flachdächer vorgesehen sind", so die Begründung der städtischen Fachleute. "Zu hohe Dichte", drückt Hans-Peter Spindeldreher, Leiter des Bauordnungsamtes, seine Position etwas weniger gestelzt aus.

Grundsätzlich sind sowohl das Bauordnungsamt wie auch die zuständigen politischen Gremien für eine Bebauung dieser Fläche in Rheinnähe. In der Vergangenheit sind auch schon Bauvoranfragen positiv beschieden worden. Doch das nützt dem Investor wenig, wenn er das Grundstück noch gar nicht besitzt.

Deshalb würde die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bevorzugen, bei dem der künftige Bauherr wenigstens die Option auf einen Kauf vorweisen kann und sich zudem verpflichtet, seine Planung auch tatsächlich umzusetzen.

In Zukunft setzt nicht nur das Baurecht, sondern möglicherweise auch der Denkmalschutz den Planungen Grenzen. Es sei beabsichtigt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, heißt es in den Ausschussunterlagen. Und weiter: "Ein Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege liegt vor."

Birgit Parakenings, Pressesprecherin des Amtes, konnte das auf Anfrage des General-Anzeigers nicht bestätigen. Zwar werde die einstige türkische Botschaft wie alle ehemaligen Kanzleigebäude und Botschafterresidenzen auf eine mögliche Denkmalwürdigkeit geprüft. Doch habe noch nicht einmal ein Ortstermin stattgefunden. Und mit einer Prüfung sei keineswegs eine Vorentscheidung gefallen.

Das vergleichsweise jugendliche Alter der Liegenschaft spielt übrigens keine Rolle. Grundsätzlich, so die Pressesprecherin, kommen bereits Gebäude in Frage, die "eine Generation" alt sind. So stehen beispielsweise zahlreiche moderne Kirchenbauten oder Teile der in den siebziger Jahren gebauten Fachhochschule Aachen unter Denkmalschutz.

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