Verdi muss für Streik drei Millionen zahlen

Richter bestätigten in letzter Instanz: Der sechswöchige Arbeitskampf im Sommer 2000 in Bonn war rechtswidrig - Gewerkschaft zahlt aus Bundesstreikfonds

Bonn. Der Streik, mit dem im Sommer 2000 die Bonner Müllverbrennungsanlage sechs Wochen lang stillgelegt war, kommt die Gewerkschaft Verdi jetzt teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte, dass der Streik rechtswidrig war und die Gewerkschaft zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Stadtwerke Bonn fordern jetzt die Kosten von drei Millionen Euro von Verdi, als Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaft ÖTV.

Dem Streik vor zweieinhalb Jahren war vorausgegangen, dass die Stadt Bonn 93,5 Prozent ihrer MVA-Anteile auf die Stadtwerke übertragen hatte. Den Eigentümerwechsel wollte die ÖTV nutzen, um Tarifverhandlungen durchsetzen. Ihr ging es darum, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen und einen besonderen Kündigungsschutz in die Arbeitsverträge zu übernehmen. Die Stadtwerke lehnten das ab, die Gewerkschaft bestreikte daraufhin die MVA. Nachdem bereits das Landesarbeitsgericht den Stadtwerken Recht gab, wies jetzt auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als letzte Instanz die Revision von Verdi ab.

Der Streik habe die Friedenspflicht verletzt, meinten die Richter in Erfurt. Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei bereits durch die von der ÖTV geschlossenen Verbandstarifverträge geregelt. Und die Stadtwerke konnten nicht zu einem besonderen Kündigungsschutz verpflichtet werden, weil dadurch die Grenzen des Tarifrechts überschritten würden.

Die Stadtwerke begrüßten das Urteil und kündigten an, die streikbedingten Kosten von rund drei Millionen Euro einzufordern. Dabei gibt es eine Zusage der ÖTV, die im August 2000 in einem Schreiben an die SWB erklärt hatte: "Für den Fall, dass aufgrund Ihrer Klage jedoch wider Erwarten rechtskräftig festgestellt würde, dass der Arbeitskampf insgesamt rechtswidrig war, erklären wir unsere Bereitsschaft, über mögliche Schadensersatzansprüche zu verhandeln."

Für den Bonner Verdi-Vize Rolf Kluge ist das Geld nicht das entscheidende Kriterium. "Solche Kosten belasten uns örtlich nicht, sondern werden zentral aus dem Bundesstreikfonds beglichen." Laut Kluge ist diese Kasse mit rund 500 Millionen Euro gefüllt. Nach diesem Urteil könne man aber einzelne Betriebe nicht mehr wegen eines Haustarifes lahmlegen. Kluge: "Ein Erzwingungsstreik ist nicht mehr möglich, wenn der Arbeitgeber einem Verbandstarifvertrag unterliegt."

Das heißt für den Fall der Bonner MVA: Bei künftigen Auseinandersetzungen müsse man beim kommunalen Arbeitgeberverband in Wuppertal vorstellig werden.

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