Tod eines Kindes auf Mendener Spielplatz führt zur Anklage

Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Abteilungsleiter der Stadt und Geschäftsführer des Spielgeräteherstellers

Sankt Augustin. Das siebenjährige Mädchen, das am 15. Oktober 2003 auf dem städtischen Spielplatz in Sankt Augustin-Menden vom Seil eines Kletterturms stranguliert wurde, könnte noch leben, wenn die Verantwortlichen keine gravierenden Fehler gemacht hätten.

Davon ist die Bonner Staatsanwaltschaft knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unfall überzeugt und erhob nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Männer, die ihrer Meinung nach gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben: den 47-jährigen Geschäftsführer des Spielgeräteherstellers und den 59-jährigen Abteilungsleiter des Bauhofs Sankt Augustin, der für die Sicherheit der Spielplätze zuständig ist. Das teilte am Montag Behördensprecherin Monika Nostadt-Ziegenberg mit.

Um 14.43 Uhr machte ein Nachbar des Spielplatzes "Krumme Lanke" an jenem Tag bei einem Blick aus dem Küchenfenster die schreckliche Entdeckung: Ein kleines Mädchen hing leblos am Kletterrutschturm.

Zusammen mit einem anderen Nachbarn eilte er auf den Spielplatz, befreite das Kind, machte Wiederbelebungsversuche und alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Vergebens. Zwei Tage später starb das Mädchen im Sankt Augustiner Kinderkrankenhaus an seinen irreparablen Hirnschädigungen.

Augenzeugen des Unfallhergangs gab es nicht, doch wie sich herausstellte, war das Kind mit seinem Kopf zwischen die Rampe des Rutschturms und das als Kletterhilfe auf der Rampe befestigte Seil geraten und hatte sich nicht befreien können. Schockiert hatte man auch bei der Stadt Sankt Augustin auf den tödlichen Unfall reagiert, und Beigeordneter Konrad Seigfried hatte in einer Stellungnahme geäußert: "Wir haben das Seil abmontiert und können uns aus technischer Sicht überhaupt nicht erklären, wie das tragische Unglück geschehen konnte."

In Sankt Augustin würden nur Spielgeräte verwendet, die auf ihre Sicherheit überprüft und entsprechend zertifiziert seien.

Das aber sieht die Bonner Staatsanwaltschaft nun völlig anders. Mit Hilfe mehrerer Sachverständigengutachten kommt die Ermittlungsbehörde zu dem Ergebnis: Das Seil, das zur Todesfalle wurde, entsprach nicht den DIN-Vorschriften. Es war zu lang und überschritt die vorgeschriebene Schwingungsweite, und nur deshalb konnte das Kind mit seinem Kopf zwischen Seil und Rampe geraten und sich so auf tragische Weise selbst erhängen.

Laut Anklage entsprach das Gerät schon bei seiner Aufstellung im Oktober 2000 nicht den DIN-Vorschriften und wurde trotzdem als sicher abgenommen. Und auch als Mitarbeiter des Bauhofs die Geräte auf dem Mendener Spielplatz am 9. Oktober, eine Woche vor dem tödlichen Unfall, auf ihre Sicherheit hin überprüften, habe niemand das Seil als gefährlich und nicht DIN-gerecht beanstandet. Das aber wirft die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Abteilungsleiter nun vor.

Die größte Schuld hat in den Augen der Ermittler jedoch der Geschäftsführer des Geräteherstellers auf sich geladen, denn der habe die Gefahr genau gekannt. Zweimal vorher habe es nämlich schon ähnliche Unfälle an dem Kletterturm gegeben: Das erste Mal habe sich im Dezember 2002 ein Kind in Windeck mit dem Kopf in dem Seil verfangen und sei nur durch das schnelle Eingreifen einer Erzieherin befreit worden.

Der zweite Unfall habe sich im April 2003 in Darmstadt ereignet, auch da habe das Kind nur dank der Hilfe von Dritten Glück gehabt. Obwohl der Hersteller über beide Unfälle informiert worden sei, habe er die übrigen Kunden weder gewarnt noch die Geräte zurückgerufen. Demnächst beschäftigt der tragische Fall das Siegburger Schöffengericht.

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