Swisttalerin (59) muss wegen Geldwäsche 1 500 Euro zahlen

Auftrag aus Zürich, Adresse Moskau

Rheinbach. (stl) Wegen Geldwäsche muss eine 59-Jährige aus Swisttal jetzt eine Geldbuße in Höhe von 1 500 Euro zahlen. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert hielt der Angeklagten ein gewisses Maß an Naivität zugute.

Er zweifelte aber, ob sie nicht doch die Schuld ihrer Tochter auf sich nehme, die in der Vergangenheit wegen eines ähnlichen Deliktes schon einmal verurteilt worden war. Die Angeklagte zeigte sich geständig.

Sie habe bei einer Bekannten von einer Möglichkeit gehört, schnell gutes Geld zu verdienen, und daraufhin einen Vertrag mit einem Schweizer Geldtransferdienst unterschrieben. Darin stand, dass ein Betrag auf ihr Konto überwiesen werde, den sie nach Russland weiter transferieren sollte. Fünf Prozent der Summe dürfe sie als Provision behalten.

Am 27. Juni 2007 erhielt sie ihren ersten Auftrag. Dabei handelte es sich um 5 300 Euro, die zuvor per Trojaner im Internet vom Konto eines nichts ahnenden Kunden abgebucht worden waren. 4 300 Euro schickte sie nach Moskau weiter. Auf die Frage des Richters, ob ihr an diesem auch als "Fishing" bezeichneten Geschäft nichts verdächtig vorgekommen sei, sagte die 59-Jährige, sie sei wohl etwas naiv und schusselig an die Sache herangegangen. Von Computern verstehe sie nichts.

Um so seltsamer aus Sicht des Gerichtes, dass die Angeklagte ihre Anweisungen aus Zürich per Email erhalten hatte. Noch abenteuerlicher allerdings war die Lügengeschichte, die sie der Polizei bei der ersten Vernehmung aufzutischen versuchte. Das Geld sei für den Kauf eines Pferdes bestimmt gewesen - ein Geschenk einer wohlhabenden, aus dem Fernsehen bekannten Sängerin für die Tochter der Angeklagten.

"Ich kann den Verdacht gegen ihre Tochter nicht ganz von der Hand weisen", sagte Schulte-Bunert. "Ihnen traue ich das nicht zu." Doch die Angeklagte, die zugab, damals bei der Polizei gelogen zu haben, beteuerte vor Gericht, diesmal sei alles allein ihre Entscheidung gewesen. "Sie waren leichtfertig, und das legen wir zu Ihren Gunsten aus. Sonst würden wir uns hier über ein ganz anderes Strafmaß unterhalten", sagte die Staatsanwältin. "Das schnelle Geld, das Sie sich gewünscht haben, ist so jedenfalls nicht legal zu bekommen. Und Sie rutschen schneller als Sie denken in echte Kriminalität."

Für den Amtsrichter stellte der Fall auch ein warnendes Beispiel für die Gefahren finanzieller Transaktionen per Internet dar. "Eigentlich hätten Sie hellhörig werden müssen. Schon der Vertrag, den Sie unterschrieben haben, war Schwachsinn." Wie gutgläubig die 59-Jährige tatsächlich allein in das Geldwäsche-Geschäft hineingeschlittert sei oder ob daran doch noch andere beteiligt waren, sei eine andere Frage. "Ich muss Ihr Geständnis so hinnehmen. Aber ausgeräumt sind meine Zweifel nicht", so Schulte-Bunert.

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