Swisttal: Streit um Wohnungsschlüssel eskaliert

52-Jähriger muss nach Tätlichkeiten gegen seine Ehefrau 200 Euro Geldbuße zahlen

Rheinbach. (stl) Glimpflich ist für einen 52-jährigen aus Swisttal jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung vor dem Rheinbacher Amtsgericht ausgegangen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 26. Februar dieses Jahres während eines Streits in ihrem ehemals gemeinsamen Haus angegriffen und so hart gegen die Brust gestoßen zu haben, dass sie von dem Stuhl, auf dem sie gerade saß, seitlich zu Boden ging.

Da sie bei diesem Sturz jedoch keine ernsthaften Verletzungen erlitten hatte und der Ehemann nicht vorbestraft war, beließ es Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert in diesem Fall bei einer vergleichsweise geringen Strafe. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, und der 52-Jährige muss eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro an die gemeinnützige Rheinbacher Tafel zahlen.

Der Vorfall war nach Aussagen seiner 43-jährigen Ehefrau jedoch nicht der erste dieser Art. Cholerisch und gewalttätig sei ihr Mann früher schon gewesen, er habe ihr einmal einen Zahn ausgeschlagen und sie ein anderes Mal, als sie im sechsten Monat schwanger war, sogar in den Bauch getreten.

"Dagegen ist das hier ja fast nichts", fügte die Zeugin hinzu. Zwar hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung erklärt, dass er sie im Februar tatsächlich im Streit geschubst habe. Jedoch nur gegen den Oberarm, und auch nicht so heftig, dass sie von ihrem Sitz über einen weiteren Stuhl zu Boden stürzte: "Sie ist zwischen die beiden Stühle gerutscht, mehr nicht."

Auslöser für die gewalttätig endende Auseinandersetzung an jenem Februar-Nachmittag war die Forderung des Ehemannes, seine Frau solle ihm die Schlüssel der Ferienwohnung in Spanien geben, die sie noch zusammen besaßen.

"Ich wollte dort eine Woche Urlaub machen", gab er als Grund an. Das wollten jedoch weder seine Ehefrau noch deren Mutter. Stattdessen habe sie plötzlich von ihm die 2 500 Euro zurückverlangt, die sie ihm früher einmal geliehen hatte. "Nur dann, sagte meine Frau, bekäme ich den Schlüssel."

Daraufhin, so schilderten die beiden Hauptbelastungszeuginnen und die 15-jährige Tochter der Eheleute übereinstimmend, sei der Angeklagte völlig ausgerastet. Er habe die beiden Frauen obszön beschimpft und sei mit ausgestreckten Armen auf seine Frau zugekommen. "Wie ein Ochse", so schilderte es die 43-Jährige.

Wie sie weiter berichtete, habe sie schon früher zwei Mal eine Anzeige gegen ihren Mann zurückgezogen. "Aus Angst." Und die habe sie heute immer noch. Auch wenn der Mann im selben Haus lebe, dürfe er ihre Räume dort nicht mehr betreten und sich ihr auch nicht nähern.

Woran sie sich auch jetzt noch gut erinnere, seien die Schmerzen vom Kopf bis zum Brustkorb. Der Arzt hatte außer Rötungen keine weiteren Verletzungen feststellen können. Eine Körperverletzung bleibe es jedoch, so Schulte-Bunert. "Und falls so etwas noch einmal passiert, kommen Sie so billig nicht weg", gab er dem Angeklagten mit auf den Weg.

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