Schuh-Fetischist muss in die Psychiatrie

Laut Gericht wird der Hang des 42-Jährigen zu Frauenstiefeln immer gefährlicher

Troisdorf. Weil sein Hang zu Frauenstiefeln immer gefährlichere Ausmaße annahm, wird der 42-jährige Klaus O. (Name geändert) aus Troisdorf in einer forensischen Klinik untergebracht. Das Bonner Landgericht verurteilte den Arbeitslosen zudem wegen Raubes, versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Ausschlaggebend für die Unterbringung des voll geständigen Stiefelfetischisten in einem psychiatrischen Krankenhaus war die wachsende Gefährlichkeit des Angeklagten - bei dem es sich nicht um den 27 Jahre alten Damenschuhliebhaber handelt, der im Sommer für Furore sorgte.

Der laut Urteil narzisstisch geprägte 42-Jährige fing im Jugendalter an, "Späßchen an Frauenstiefeln" zu entwickeln, "die ihn stimuliert haben", so der Vorsitzende Richter. Doch in letzter Zeit spielten vermehrt Fantasien eine Rolle im Leben des Angeklagten, bei denen er Frauen die Stiefel von den Füßen reißt. Im Oktober des vergangenen Jahres setzte Klaus O. eine solche Fantasie, bei der er "den Fetisch mit Gewalt holen muss", so der Richter, in die Tat um.

Am Abend des 13. Oktober verfolgte er eine 55-Jährige, die zu Fuß auf dem Weg nach Hause war. Nach einem Gerangel setzte er sich auf das Opfer, zog der Frau die Stiefel von den Füßen und flüchtete. Ende Januar setzte Klaus O. sogar ein Küchenmesser ein und überfiel eine 54-Jährige nachts vor deren Haustür.

Das zweite Opfer kam von einer Karnevalssitzung und war als Pirat kostümiert. Die vermeintlich bis über die Knie gehenden Stiefel der Verkleideten hatten das Interesse des Fetischisten erregt. Tatsächlich handelte es sich jedoch um Gamaschen. Nach einer Auseinandersetzung - bei der die Frau eine Schnittwunde am Kinn und eine Platzwunde am Hinterkopf erlitt - flüchtete der Räuber, als die 54-Jährige laut um Hilfe rief.

Der psychiatrischen Gutachterin folgend, wurde dem Mann eine "gravierende Persönlichkeitsstörung" attestiert, die zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit führte. Ohne eine Therapie sei mit weiteren Straftaten zu rechnen. Kurz nach dem zweiten Überfall wurde der Angeklagte vorläufig in einer forensischen Klinik untergebracht.

Das Gericht war sich nach den Ausführungen der Expertin sicher: "Der Kick nach etwas Neuem spielte immer mehr eine Rolle." Eine Gefährlichkeitsprognose sei in diesem Fall "kein Kunststück". Das Urteil wurde vor allem auf die dringliche Bitte des Angeklagten sofort rechtskräftig.

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