Rentnerin übergab fliegenden Teppichhändler der Polizei

Am Montag wurde der dreiste Betrüger in Bonn verurteilt

Bonn. Mit der üblichen Mitleidstour hatten ein fliegender Teppichhändler und sein Komplize auch bei einer 75-jährigen Rentnerin in Bonn scheinbar Erfolg: Sie gaben sich am Telefon als Verwandte eines renommierten Bonner Teppichhausinhabers aus und sprachen von krankheitsbedingter Geschäftsaufgabe mit günstigen Angeboten für die gute Kundin.

Die ließ sich zunächst auf das Geschäft ein, erkannte jedoch auf den zweiten Blick den Betrug und rief die Polizei. Am Montag stand einer der beiden Betrüger vor dem Strafrichter, sprach und verstand plötzlich kein Wort Deutsch mehr. Es nützte ihm nichts.

Am 31. Januar hatte der 53-jährige Angeklagte mit einem bislang unbekannten Komplizen bei der 75-Jährigen gehörig auf die Tränendrüse gedrückt: Sie hatten die Rentnerin angerufen, über die Not ihres armen Verwandten gejammert, der nun sein Geschäft aufgeben müsse, und ihr als treuer Kundin eine edle Brücke als Geschenk angeboten.

In ihrer Wohnung präsentierten die zwei ihr anschließend außer der Brücke noch einen angeblich echten Perser für 14 000 Euro, waren dann aber auch mit 2 000 Euro zufrieden und fuhren die Frau sofort zum Bankautomaten, wo die 75-Jährige jedoch nur 1 000 Euro bekam. Der Angeklagte wollte am nächsten Tag den Rest des Geldes abholen.

Wieder allein, kamen der Rentnerin jedoch Bedenken. Denn bei genauer Betrachtung des Teppichs erkannte sie, dass ihm wichtige Merkmale eines echten Seidenpersers fehlten. Außerdem wusste sie von ihrem verstorbenem Mann, einem Zollbeamten, dass ein echter Perser eine Zollplombe haben muss. Die aber fehlte dem angeblich echten Ghom.

Die Rentnerin rief im Teppichhaus an, wo sie erfuhr, der Inhaber sei putzmunter und denke gar nicht an Geschäftsaufgabe. Dann informierte sie die Polizei. Als der Angeklagte am nächsten Tag zu ihr kam, um das Geld abzuholen und sogar noch versuchte, ihr einen weiteren angeblich wertvollen Teppich aufzuschwatzen, hielt sie ihn so lange hin, bis die Polizei kam und den Betrüger mitnahm.

Doch der Mann, der bei der Rentnerin um kein Wort verlegen war, sitzt nun schweigend vor Strafrichter Alexander Fühling, weiß angeblich gar nicht, was er hier soll und ist angeblich der deutschen Sprache nicht mächtig.

Den Richter aber kann er damit nicht beeindrucken: Er verurteilt den Mann wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 3 780 Euro und wirft ihm als besonders verwerflich vor, dass er und seinesgleichen sich vor allem Seniorinnen für ihre Betrugsmanöver mit der Mitleidstour aussuchen.

Der angeblich wertvolle Perser war laut Gutachten gerade mal 150 Euro wert.

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