Neuer Anlauf gegen Gyrocopter in Hangelar

SANKT AUGUSTIN · Der Arbeitskreis Hubschrauberlärm sieht rechtswidrige Zustände am Flugplatz.

Die Einschränkungen für die umstrittenen Gyrocopter am Flugplatz Hangelar haben offenbar gefruchtet. "Wir haben kaum noch Spontanbeschwerden", sagt Flugplatz-Betriebsleiter Jürgen Unterberg. Alle acht am Flugplatz stationierten Tragschrauber, die zur Klasse der Ultraleichtflugzeuge zählen, sind bereits lärmmindernd umgerüstet worden. "Und viele Übungen mit den Fluggeräten werden am Boden und nicht mehr in der Platzrunde durchgeführt", so Unterberg.

Gleichwohl unternimmt der Arbeitskreis Hubschrauberlärm einen neuen Anlauf, die Starts der Gyrocopter am Flugplatz zu verbieten. Arbeitskreis-Mitglied Manfred Monreal will herausgefunden haben, dass sich der Flugplatz nicht an Recht und Gesetz hält. Er hat recherchiert und sich die Betriebsgenehmigung für Ultraleichtflugzeuge aus dem Jahr 1999 genauer angeschaut. "Darin ist in der Auflage vier ausgeführt, dass diese Fluggeräte nicht lauter als 60 Dezibel sein dürfen." Die Tragschrauber am Flugplatz Hangelar seien indes doppelt so laut.

Lärmwert von 60 Dezibel

Aus diesem Grunde hat der Arbeitskreis dem Haupt- und Finanzausschuss einen Bürgerantrag vorgelegt, in dem der Stadtrat gebeten wird, auf die Flugplatzgremien einzuwirken, nur dann einem Gyrocopter eine Startgenehmigung zu erteilen, wenn er den Lärmwert von 60 Dezibel einhält. Wer diesen Wert überschreite, dürfe nicht starten. Die acht nachgerüsteten Tragschrauber haben laut Unterberg nun einen Lärmwert von rund 62 Dezibel.

"Das ist schon deutlich leiser", sagte Unterberg, der die Kritik des Arbeitskreises zurückweist. "Wir verhalten uns absolut rechtskonform". In der gültigen Fassung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge sei der Wert für Gyrocopter mit 68 Dezibel festgelegt, der für andere Ultraleichtflugzeuge mit 60 Dezibel. "Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Flugplatz Hangelar", sagte Aufsichtsratmitglied Georg Schell.

Der Arbeitskreis habe in seinen Ausführungen im Übrigen nicht erwähnt, dass sich die Auflage vier der Betriebsgenehmigung durch die Luftaufsichtsbehörde in Düsseldorf auf die jeweils gültige Fassung der Lärmvorschrift beziehe. Und diese mache Ausnahmen für die Gyrocopter. Dennoch sagte Bürgermeister Klaus Schumacher dem Antragsteller zu, die Sachlage mit den Gremien der Flugplatzgesellschaft zu prüfen.

Schell reagierte am Donnerstag auf die Kritik des Beueler Grünen-Politikers Werner Rambow, die Bonner würden nicht zu Sitzungen des neu gegründeten Sankt Augustiner Rahmenplanungsbeirats eingeladen. "Das sind öffentliche Sitzungen und dazu ist jeder Bürger eingeladen, und jeder Bürger hat dort Rederecht", sagte Schell. Das sei durchaus auch in Bonn bekannt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort