Lärmschutz in Bornheim und Alfter Mit 3,7 Millionen Euro gegen den Krach

BORNHEIM/ALFTER · Vom Rattern der Züge sollen Anwohner der Köln-Bonner Bahnstrecke in Roisdorf und Alfter künftig weniger zu hören bekommen. Die Deutsche Bahn plant die Errichtung von drei Schallschutzwänden.

Die jeweils drei Meter hohen Bauteile sind insgesamt knapp 2,4 Kilometer lang und sollen mit ihren Lärm absorbierenden Aluelementen einen Großteil des Krachs schlucken. Wie die Ingenieure Andreas Tecklenburg und Wolfgang Schönhofen von der Bahn vor etwa 50 Bürgern bei einem Infoabend im Bornheimer Rathaus erklärten, stammt das Geld für den Bau der Lärmschutzwände aus einem freiwilligen Programm zur Lärmsanierung des Bundes. Geplant ist eine rund 1500 Meter lange Lärmschutzwand von der Heussstraße in Roisdorf bis kurz vor den Bahnübergang am Herseler Weg in Alfter. Vom Übergang in Alfter soll eine knapp 340 Meter lange Wand bis hinter den Wendehammer Buschdorfer Weg reichen. Auf der anderen Seite der Schienen soll in Höhe der Mörnerstraße eine rund 535 Meter lange Wand vom Fußweg, der vom Maarpfad abgeht, bis rund 100 Meter hinter der Unterführung Herseler Straße verlaufen. Wie mit Bornheim und Alfter abgestimmt, sollen die Wände in Grau- und Grüntönen gehalten sein. Die Abschnitte am Roisdorfer Bahnhof sowie an den Unterführungen an der L 118 und am Widdiger Weg werden transparent gestaltet.

Auch sogenannte passive Schutzmaßnahmen an den Häusern selbst, also etwa der Einbau von Schallschutzfenstern, werden aus dem Programm des Bundes gefördert – ein Punkt, der vor allem für Bewohner aus Sechtem interessant sein dürfte, da hier keine Lärmschutzwand errichtet wird.

Wie der Bahn-Ingenieur auf Nachfrage von Ortsvorsteher Rainer Züge erklärte, stünden Kosten und Nutzen für den Bau einer Schallschutzwand in Sechtem nicht in geeignetem Verhältnis zueinander. Einer der Gründe sei, dass es dort nicht viele Häuser gebe, die vor 1974 gebaut seien. Der Bund lege die „Spielregeln“ fest, wann er Mittel zur Verfügung stelle und eine davon beziehe sich auf den Stichtag 1. April 1974, an dem das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft trat. Nach diesem müssen Bauherren selbst für ausreichenden Lärmschutz sorgen, erläuterte Tecklenburg. Daher sei eine Förderung – sowohl für Lärmschutzwände als auch für Maßnahmen wie Schallschutzfenster – nur für Häuser möglich, die vor April 1974 gebaut wurden. Eine weitere Voraussetzung sei, dass der Bahnlärm in Wohngebäuden nachts einen Grenzwert von 57 Dezibel überschreite. Dabei spiele bei der zugrundeliegenden Schallberechnung nicht nur die Ist-Zahl der verkehrenden Züge eine Rolle, sondern auch eine Prognose für 2025 werde berücksichtigt. Zum Vergleich: 60 Dezibel entsprechen nach Angaben der Bahn in etwa dem Geräuschpegel von Büros, Restaurants oder Warenhäusern.

Wie Tecklenburg weiter erklärte, werden die Anwohner, für deren Häuser passive Schutzmaßnahmen infrage kommen, angeschrieben. Die Förderung beträgt 75 Prozent der Kosten, 25 Prozent tragen Eigentümer selbst. Bis es soweit ist, kann es allerdings noch etwas dauern, denn auch der Bau der Lärmschutzwände wird voraussichtlich erst Ende 2018 starten und sich bis ins Jahr 2019 ziehen. Das liegt laut Bahn an dem erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie an der Planung der nächtlichen Sperrzeiten im Zugverkehr für die Durchführung der Arbeiten.

Ob man nicht etwas tun könne, um Lärm gar nicht erst entstehen zu lassen, wollte eine Zuhörerin wissen. Bis 2020 solle ein Großteil der Güterzüge mit leiseren Bremsen ausgerüstet werden, antwortete Tecklenburg. Die Züge nachts langsamer fahren zu lassen, sei allerdings nicht möglich: „Dann wäre der Güterverkehr nicht mehr konkurrenzfähig zur Straße.“

Auf Nachfragen aus dem Publikum zu einer möglichen Begrünung der Schutzwände bot Bürgermeister Wolfgang Henseler an, sich mit Anwohnern dazu zusammenzusetzen.

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