Meckenheimer lässt Boden auf Kosten des Ex-Mieters verlegen

49-Jähriger wird zu 2 400 Euro Geldstrafe wegen Betruges verurteilt - "Ich glaube Ihnen nicht"

Rheinbach. (rom) Richter Ulrich Schulte-Bunert glaubte dem Meckenheimer nicht, dass er für den Ex-Mieter den Auftrag über 7 900 Mark (3 790 Euro) für PVC-Boden erteilt hatte, und nicht für sich selbst. Der 49-Jährige wurde jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Euro, also 2 400 Euro, verurteilt.

Im Jahr 2000 zog der Mieter aus der gemieteten Wohnung im Haus der Frau des Angeklagten aus. Dieser bestellte daraufhin PVC-Boden für fast 8 000 Mark bei einer Meckenheimer Fachfirma, zahlte aber nicht. In den Jahren 1999 und 2000 hatte er eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass er zahlungsunfähig sei. Die Einlassung, dass bei dem gleichfalls von ihm bestelltem Maler die Rechnung vom Mieter bezahlt worden sei, half dem Angeklagten nicht.

Sein Anwalt sah keinen Hinweis für eine bewusste Bereicherung, da der Angeklagte nicht für sich, sondern für den Mieter habe bestellen wollen. Diese Vorgehensweise sei branchenüblich. Auch heute noch würden Aufträge von der Bodenbelagsfirma über das Büro des Angeklagten für Dritte abgewickelt.

Der Vorteil für den Angeklagten lag nach Auffassung des Gerichts darin, dass die Wohnung mit neuem Boden schneller vermietet werden konnte. Schulte-Bunert: "Ich glaube Ihnen nicht." Für ihn stand fest, dass es "das tägliche Brot" des Angeklagten ist zu wissen, dass wer bestellt auch bezahlt.

Trotzdem blieb er 30 Tagessätze unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Verurteilten legte Berufung gegen das Urteil ein.

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