Anklage in Waldbröl Krankenschwester vergiftet Ehemann aus Eifersucht

Waldbröl/Bonn · Um ihren Mann vom Fremdgehen abzuhalten, soll eine Krankenschwester aus Waldbröl einen gefährlichen Medikamentencocktail aus Schlafmitteln und anderen sedierenden Substanzen gemixt haben.

Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft die 53-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, sie muss sich demnächst vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten, wie dessen Direktor und Sprecher, Fabian Krapoth, am Dienstag bestätigte.

Es geschah laut Anklage am 28. August vergangenen Jahres. Da reichte die Krankenschwester ihrem Mann ein Glas mit Orangensaft, den der 51-Jährige trank – und nicht ahnte, dass nicht nur Vitamine drin waren. Fest steht laut Anklage: Er wurde immer müder und benommener. Als schließlich ein Freund und Kollege vorbeikam, der sich Sorgen machte, weil der 51-Jährige trotz einer Verabredung nicht erschien und auch nicht zu erreichen war, hatten die Mittel in dem Saft schon eine nachhaltige Wirkung entfaltet.

Der Polizist war dem Zeugen zufolge desorientiert, kämpfte ständig gegen das Einschlafen und war kaum bei Sinnen. Der Freund rief einen Krankenwagen, und im Krankenhaus ergab die Untersuchung, dass der Polizist fünf teils stark sedierende Substanzen im Blut hatte, einige davon dienen auch als Psychopharmaka. Der Fall wurde von der Kapitalabteilung der Bonner Staatsanwaltschaft bearbeitet, denn es stand der Verdacht im Raum, dass es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln könnte. Dieser Verdacht bestätigte sich den Ermittlern zufolge jedoch nicht.

Zwar soll der Hintergrund für die Tat Eifersucht sein, und die 53-Jährige gab laut Anklage auch zu, ihrem Mann etwas in den Saft getan zu haben, allerdings nicht alle gefundenen Substanzen. Und sie beteuerte, sie habe ihren Mann auf keinen Fall umbringen wollen. Vielmehr habe sie ihn so müde machen wollen, dass er wenigstens für ein paar Stunden keinen Kontakt mit der anderen Frau aufnehmen könnte. Und außerdem, so erklärte Gerichtssprecher Krapoth: „Laut Anklage wollte sie ihn überdies für seine Beziehung mit der Frau abstrafen.“

Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall mit einem Strafbefehl abschließen und beantragte beim zuständigen Waldbröler Amtsrichter, die Krankenschwester wegen gefährlicher Körperverletzung auf schriftlichem Weg zu 2700 Euro Geldstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Das aber lehnte der Richter ab. Er machte der Staatsanwaltschaft klar, der Fall sei zu gravierend, um ihn ohne Verhandlung zu entscheiden und schaltete einen Gutachter ein zu der Frage, wie gefährlich der Medikamentencocktail war. Der Sachverständige befand ihn für gefährlich, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Prozess gegen die 53-Jährige ist noch nicht terminiert.

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