Klage gegen Augustiner Tierschützer abgewiesen

Ein Nerzfarm-Betreiber hatte 22 000 Euro Schadenersatz gefordert, weil nach einer Störaktion mehr als 1 300 Tiere verendet sein sollen.

Sankt Augustin/Bonn. Gescheitert ist der Versuch eines Nerzfarm-Betreibers aus dem westfälischen Hörstel (Kreis Steinfurt), den Journalisten Jan Peifer aus Sankt Augustin für den Tod von mehr als 1 300 Tieren verantwortlich zu machen.

Das Bonner Landgericht hat die Klage gegen den 31 Jahre alten Filmemacher auf Zahlung von knapp 22 000 Euro Schadenersatz am Dienstag abgewiesen. Laut dem Urteil konnte der Nerzfarm-Betreiber nicht zweifelsfrei beweisen, dass die behauptete Anzahl von Tieren (35 Muttertiere und 1 350 gerade geborene Welpen) aufgrund des ungebetenen Besuchs des Journalisten samt zwei Kamerateams und mehreren Tierschützern im Mai 2007 gestorben ist.

Das Problem: "Kein Zeuge konnte konkret sagen, wie viele Tiere genau verendet sind", so der Vorsitzende Richter. Offenbar waren die toten Nerze von dem Züchter eingesammelt, dann eingefroren und entsorgt worden. Es gab weder Bilder der toten Tiere noch wurden sie von einem Tierarzt obduziert. Der Richter: "Die Beweissicherung auf Klägerseite ist nicht optimal verlaufen."

Zwar sei es nicht unwahrscheinlich, so der Kammervorsitzende, dass Muttertiere ihre Jungtiere aufgrund des Stresses aus dem Nest getragen hätten. Außer dem Kläger habe jedoch niemand genau gesehen, wie viele Nerze gestorben seien. Nur er alleine habe die toten Tiere aus den Käfigen geholt. Jegliches Verständnis fehlte Jan Peifer im Anschluss an die Urteilsverkündung für die Kritik des Richters an seinem damaligen Vorgehen.

Das Zivilgericht ging grundsätzlich davon aus, dass das Betreten des Hofes trotz eines gut sichtbaren Verbotsschildes ein Hausfriedensbruch war - obwohl die Staatsanwaltschaft Münster ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den 31-Jährigen eingestellt hatte. Peifer dazu: "Ich habe im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit versucht, ein Interview zu bekommen."

Das einzige Ziel der Tierhalterlobby sei es gewesen, ihn durch diese "lächerliche Klage", so der 31-Jährige, mit einer "möglichst hohen Schadensersatzforderung und den damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten einzuschüchtern". Dieser Versuch sei gescheitert. Vielmehr kündigte der Filmemacher für das kommende Jahr eine neue bundesweite Recherche zum Thema Nerzfarmen an. "Diese Leute scheuen die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser", so Peifer.

Aktenzeichen: Landgericht Bonn 18 O 453/09

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