Königswinter lehnt Bügerbegehren zu Rathaus-Frage ab

Das Bürgerbegehren gegen den Neubau eines Rathauses entspricht aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht den Anforderungen - das ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung der Königswinterer Stadtverwaltung.

 Am 10. Juni übergaben die Vertreter des Bürgerbegehrens die Unterschriften.

Am 10. Juni übergaben die Vertreter des Bürgerbegehrens die Unterschriften.

Foto: Frank Homann

Königswinter. Das Bürgerbegehren gegen den Neubau eines Rathauses entspricht aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht den Anforderungen - das ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung der Königswinterer Stadtverwaltung. Sie schlägt dem Stadtrat deshalb vor, das Begehren am Montag, 28. Juni, für unzulässig zu erklären.

Die Prüfung habe ergeben, dass das Bürgerbegehren sowohl wegen Fristüberschreitung als auch bei Fragestellung, Begründung und Kostendeckungsvorschlag nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung entspreche. Das Quorum der Unterschriften sei hingegen erreicht worden.

Die Verwaltung beruft sich auf verschiedene Urteile und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Sollte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung folgen, könnte die Initiative innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides Rechtsmittel vor dem Kölner Verwaltungsgericht einlegen. "Ich gehe davon aus, dass wir das tun werden", sagte deren Vertreter Klaus Schneppenheim am Freitag.

Zwickmühle: "Es glaubt jetzt wahrscheinlich keiner, dass wir das neutral geprüft haben. Da bin ich in einer Zwickmühle, aus der ich aber nicht rauskomme", vermutete Bürgermeister Peter Wirtz am Freitag. Man habe sich die Prüfung durch den Stadtjuristen Holger Jung nicht einfach gemacht. Die Verwaltung sei dazu nach dem Gesetz verpflichtet gewesen.

Fristüberschreitung: Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich beim vorliegenden um ein kassatorisches Bürgerbegehren, das in vom Stadtrat getroffene Regelungen eingreift, sei es, dass es auf eine Aufhebung dieser Regelungen zielt, sei es, dass es diese ersetzt. Die Initiative selbst sieht ihr Begehren hingegen als intiierendes Bürgerbegehren, da es keinen konkreten Ratsbeschluss gebe, wie Schneppenheim betonte: "Es gibt keinen rechtlich bindenden Beschluss für einen Neubau." Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Der Weg ist fragwürdig"Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Formen: Das kassatorische Bürgerbegehren ist fristgebunden, es gilt eine Drei-Monats-Frist, das initiierende hingegen nicht. Während die Initiative davon ausgeht, dass bisher nur über einen Standort für einen Neubau entschieden wurde, wertet die Verwaltung den Ratsbeschluss von 15. Dezember 2008 als weitergehende Entscheidung. Mit dieser habe sich der Rat grundsätzlich für die Realisierung eines zentralen Verwaltungsgebäudes ausgesprochen, nämlich in Oberpleis."Das Bürgerbegehren wendet sich in seinem Kern aber genau gegen diese Grundsatzentscheidung und verfolgt somit das entgegengesetzte Ziel", heißt es in der Begründung. Die Frist für die Einreichung des Bürgerbegehrens sei somit am 15. März 2009 abgelaufen. Die Dreimonatsfrist werde nicht durch den Ratsbeschluss vom 8. Februar 2010 neu ausgelöst, weil dort nur Prüfaufträge erteilt und ansonsten der Beschluss bekräftigt worden seien.

Fragestellung und Begründung: Durch die Beantwortung der Frage des Bürgerbegehrens mit "Ja" oder "Nein" wird nach Auffassung der Verwaltung kein Ratsbeschluss zu einem Sachthema ersetzt, sondern nur eine Stimmung abgefragt. In der Begründung würden weder die relevanten Fakten erwähnt noch die Beweggründe des Rates hinsichtlich seiner Beschlüsse. Auch ein Kostendeckungsvorschlag werde nicht gemacht. Dieser sei jedoch nicht entbehrlich, weil ein Neubau Einsparungen bringen soll.

Unterschriften: Von den am 10. Juni beim Bürgermeister abgegebenen 3 227 Unterschriften sind nach der Prüfung 2 429 gültig. 798 Unterschriften seien ungültig. Das Quorum von 2 269 Unterschriften werde damit erreicht.

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