Tierfilmer muss nicht zahlen Kölner OLG weist Klage eines Nerzzüchters ab

SANKT AUGUSTIN · Das Oberlandesgericht in Köln hat die Klage eines Nerzzüchters aus dem nordrhein-westfälischen Hörstel gegen den Journalisten und Tierfilmer Jan Peifer aus Sankt Augustin abgewiesen.

Der Züchter hatte den 31-Jährigen, wie berichtet, auf Zahlung von knapp 22.000 Euro Schadenersatz verklagt, weil er durch seine Anwesenheit auf der Pelzfarm den Tod von 1385 Nerzen verschuldet haben soll.

Das Bonner Landgericht hatte die Klage bereits Anfang November abgewiesen, da der Nerzfarmbetreiber nicht zweifelsfrei beweisen konnte, dass die Tiere aufgrund des ungebetenen Besuchs des Journalisten samt zweier Kamerateams und mehrerer Tierschützer im Mai 2007 gestorben waren.

"Kein Zeuge konnte konkret sagen, wie viele Tiere genau verendet sind", sagte der Vorsitzende Richter damals in seiner Urteilsbegründung. Offenbar waren die toten Nerze von dem Züchter eingesammelt, dann eingefroren und entsorgt worden. Es gab weder Bilder der toten Tiere noch wurden sie von einem Tierarzt obduziert.

Den Bonner Beschluss hat das Oberlandesgericht in Köln, bei dem der Nerzfarmbetreiber Berufung eingelegt hatte, nun bestätigt. "Ich freue mich natürlich über das positive Ergebnis, muss aber gleichzeitig sagen, dass dies ein sehr plumper Versuch war, mich einzuschüchtern", sagt Jan Peifer und verweist auf ein weiteres Urteil gegen den Nerzzüchter: Demnach hält dieser sich nicht an eine kürzlich in NRW eingeführte EU-Verordnung, nach der die Tiere auf Pelzfarmen deutlich mehr Platz zum Leben haben müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort