Kieswerke Rheinbach Juristisches Nachspiel droht

RHEINBACH/SWISTTAL · Die Entscheidung des Regionalrats für eine Quarzabbau-Erweiterung in Witterschlick könnte zu einem juristischen Nachspiel führen. Die Kieswerke Rheinbach drängen weiter in das Gebiet zwischen Flerzheim und Buschhoven. Sie haben bei der Bezirksregierung Arnsberg als oberster Bergbehörde in NRW einen Erweiterungsantrag für den Tagebau Flerzheim gestellt: Er soll sich bis 2032 um 23 Hektar ausdehnen - Abstand zum Ort Buschhoven: 390 Meter.

Aktuell läuft das Genehmigungsverfahren, das Ergebnis ist offen. Bei einem Anhörungstermin am Dienstag (der GA berichtete) ließ das Kiesunternehmen durchblicken, dass es klagen werde, wenn sein Antrag nicht genehmigt wird. Und das ist nach der gestrigen Entscheidung des Regionalrats gut möglich: Der Regionalplan - wichtige Entscheidungsgrundlage für die Bergbehörde - verbietet auch weiterhin die Abbau-Erweiterung Richtung Buschhoven.

Mit einer Klage hatten die Kieswerke schon 2007 Erfolg: Die Bergbehörde hatte einen Erweiterungsantrag mit dem Hinweis auf den Regionalplan zurückgewiesen. Dagegen zogen die Kieswerke vor Gericht. Die Richter stellten daraufhin fest, dass der Regionalplan in Bezug auf Quarzabbau nicht ausreichend abgewogen war. Diese Entwicklung sorgte dafür, dass nun mehr Flächen für den Quarzabbau im Regionalplan vorgesehen werden mussten.

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