Hohe Haftstrafe für Vergewaltigung einer 15-Jährigen

Mann aus Adenau wolte mit dreister Lüge Kopf aus der Schlinge ziehen - Urteil des Koblenzer Landgerichts

Koblenz. Wegen Geiselnahme, schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung hat das Landgericht Koblenz am Freitag einen 27-jährigen Adenauer zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Hatte der arbeitslose Angeklagte sowohl bei der Polizei als auch vor der Haftrichterin bereits ein Geständnis abgelegt, nach dem er zugab, am 7. Juli vergangenen Jahres eine 15-Jährige in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben, behauptete er vor Gericht, dass das Mädchen freiwillig mit ihm intim geworden sei.

Das allerdings entlarvte die 1. Große Strafkammer als dreiste Lüge. Rückblick: Einen Tag nach ihrem 15. Geburtstag wollte das Opfer mit Freunden auf der Kirmes in Winnerath ausgelassen feiern.

Gegen Mitternacht war der 27-Jährige ihr auf die Toilette gefolgt. Dort legte er sich auf den Boden. Als das Mädchen ihm helfen wollte, zückte der Angeklagte ein Messer und zwang die 15-Jährige, mit ihm in dessen Wohnung in Schuld zu gehen. In den folgenden zehn Stunden musste das wehrlose Opfer, das bis zu diesem Zeitpunkt über keinerlei sexuelle Erfahrungen verfügte, unvorstellbares Leid über sich ergehen lassen.

Laut Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Die Tat habe er kontrolliert und zielgerichtet ausgeführt. Alkohol habe den seit Jahren unter einer "kombinierten Abhängigkeit von Suchtmitteln" leidenden 27-Jährigen in jener Nacht allenfalls enthemmt, keinesfalls aber berauscht.

Gericht und Staatsanwaltschaft hegen keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, das unmittelbar nach seiner Freilassung "geschockt, verwirrt und zitternd" vom Bruder aufgegriffen worden war.

Auch das Geständnis, zu dem der Angeklagte von der Polizei genötigt sein wollte, wertete das Gericht als echt. Nicht zuletzt die zuständige Haftrichterin schilderte am Freitag, dass der 27-Jährige geradezu dankbar und erleichtert gewesen zu sein schien, dass er "die Sache habe loswerden können".

Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten hatte dem Gericht ebenfalls von diversen Übergriffen berichtet. 2004 hatte auch sie Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Überhaupt verfügt der Angeklagte über ein erhebliches Vorstrafenregister.

"Zugunsten des Angeklagten spricht so gut wie nichts", erklärte Richter Thomas Metzger. Er habe das Leben eines 15-jährigen Mädchens zerstört. "Sie wird womöglich nie mehr ihren Geburtstag unbeschwert feiern können", so der Richter abschließend.

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