Hakenkreuz auf der Brust: Zeugin wurde aus Angst ohnmächtig

35-Jähriger wegen Bedrohung vom Rheinbacher Amtsgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Rheinbach. (sax) Er hatte sich schon im Alter von 14 Jahren ein Hakenkreuz auf die Brust tätowiert, mit Tinte, Nadel und einem Korken, "mit Kumpels" berichtete der heute 35-Jährige.

Dass er dieses verfassungswidrige Zeichen einigen Jugendlichen gezeigt und sie zudem bedroht hatte, brachte ihm nun vor dem Rheinbacher Amtsgericht sechs Monate Haft auf Bewährung ein.

Während eines Hafturlaubs war der Mann in Köln in den Zug gestiegen, um über Euskirchen nach Bad Münstereifel zu fahren. Er "becherte" allerdings unterwegs einiges und nahm den Zug nach Rheinbach.

Als er den Irrtum am dortigen Bahnhof bemerkte, fragte er einige Jugendliche nach dem Weg zu dem Gleis zurück nach Euskirchen. Die Jugendlichen beschrieben ihm bereitwillig zwei Wege, einen kurzen und einen langen, die auch beide zu dem entsprechenden Gleis geführt hätten.

Der 35-Jährige aber hatte den Eindruck, sie wollten ihn auf den Arm nehmen - und wurde wütend. Er entblößte seine Hakenkreuz-Tätowierung und hielt ihnen nicht nur einen "Vortrag" über "Sonnenkönig" und "Adolf Hitler", sondern bedrohte und verängstigte die Jugendlichen zudem ernsthaft mit Äußerungen wie "Ich steche dich ab!"

So sehr sogar, dass eine Zeugin ohnmächtig wurde. Die angeblichen Erinnerungslücken, die der Angeklagte seinem Alkoholgenuss zugeschrieben wissen wollte, hielten Staatsanwaltschaft und Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert bei der Gerichtsverhandlung für vorgeschoben. Die übereinstimmenden Schilderungen der jugendlichen Zeugen hingegen seien glaubwürdig.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte neun Monate Haft ohne Bewährung aufgrund der 18 Vorstrafen des Angeklagten, darunter auch einschlägige wie Körperverletzung und Bedrohung, allerdings keine mit rechtsradikalem Hintergrund. Verschärfend jedoch wertete der Staatsanwalt, dass die Tat während eines Hafturlaubs verübt wurde.

Amtsrichter Schulte-Bunert verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. "Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft das Hakenkreuz einziehen, das geht aber technisch in dem Fall schlecht", so der Richter. Allerdings müsste der Angeklagte wenigstens immer seinen Oberkörper bedecken. Das Kreuz dürfe er von Rechts wegen nicht zur Schau stellen.

Da hatte der Angeklagte schon seine Pläne: Das Hakenkreuz soll künftig unter einem großen tätowierten Drachen verschwinden. Dann sei dieses Problem erledigt.

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