Grundstücksaffäre im Ahrtal

KOBLENZ · Die Eigentümerin der Ahrweiler Maibachfarm verklagt ihren ehemaligen Verwalter.

Der ehemalige Verwalter der Ahrweiler Maibachfarm musste am Donnerstag vor einer Zivilkammer des Landgerichts Koblenz erscheinen. Grund: Die Eigentümerin des Weinguts hat den 58-Jährigen auf Schadenersatz und Herausgabe von Grundstücken verklagt. Dabei geht es im Wesentlichen um Weinbergsparzellen aus dem Grundbuch von Dernau, deren Größe insgesamt 6000 Quadratmeter umfasst.

Während die Eigentümerin den 58-Jährigen bezichtigt, sich die insgesamt sieben Grundstücke widerrechtlich angeeignet zu haben, behauptet der, dass sie ihm geschenkt worden seien. Unstrittig ist, dass der 58-Jährige als Verwalter die Erlaubnis hatte, Grundstücke für die Maibachfarm zu erwerben. Die notarielle Übertragung an die Eigentümerin sei im Nachhinein erfolgt. Der für die Eigentümerin tätige Steuerberater bestätigte, dass zwischen der Farmbesitzerin und dem Verwalter eine Art Treue-Verhältnis bestanden habe.

Auch die Grundstücke, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens sind, will der Verwalter nach vorheriger Absprache für die Maibachfarm gekauft haben. Dabei habe es sich stets um Brachflächen gehandelt, die für den Weinbau nicht geeignet gewesen seien. "Sie hat immer gewollt, dass wir uns heimisch fühlen. Und da wir immer eine eigene Landwirtschaft betrieben haben, hat sie uns ein Grundstück überlassen, damit wir darauf einen kleinen Betrieb aufbauen konnten", erklärte der 58-Jährige vor Gericht. Ein anderes Grundstück sei ihm in Anerkennung seiner Verdienste übertragen worden. Und für ein weiteres habe er 120.00 Euro an die Maibachfarm gezahlt.

Der Steuerberater gab an, dass 2007 an ihn herangetragen worden sei, dass es "ein Grundstücksproblem" gebe. So sei festgestellt worden, dass der 58-Jährige auf Grunderwerbssteuerbescheiden als Eigentümer ausgewiesen worden sei. Insgesamt habe es sich um mehr als 90 Grundstücke gehandelt. Daraufhin sei im September 2009 ein Großteil notariell an die Eigentümerin übertragen worden.

Unberücksichtigt geblieben seien Grundstücke, von denen der 58-Jährige behauptet habe, dass er sie bezahlt habe. Die entsprechenden Zahlungsnachweise habe er später vorlegen sollen. Von einer Schenkung wisse er nichts. Da eine Zuwendung dieser Größenordnung von steuerlicher Bedeutung sei, hätte seine Mandantin diesbezüglich Rücksprache mit ihm genommen.

Neben der Herausgabe der Grundstücke klagt die Eigentümerin auf Schadenersatz in Höhe von 85 000 Euro. Denn das ist der Preis, für den der 58-Jährige die beiden Filetstücke verkauft hat - nur wenige Tage, nachdem ihm als Verwalter der Maibachfarm gekündigt worden war. Die Richterin ließ durchblicken, dass sich nach der Beweisaufnahme eine Schenkung nicht nachvollziehen lasse.

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