Geruch und Farbe sind ausschlaggebend

Bei Zweifeln Fleisch untersuchen lassen

  Fleischkontrollen  durch das Veterinäramt.

Fleischkontrollen durch das Veterinäramt.

Foto: dpa

Bonn. Auch am Mittwoch waren die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Bonn pausenlos im Einsatz, um die Fleischbestände vor allem in Restaurants und Imbissbetrieben zu kontrollieren, sagte Monika Hörig, stellvertretende Sprecherin der Stadt. Bislang seien alle Proben in Ordnung gewesen. Wie berichtet, hatten die städtischen Kontrolleure am Montag 1,3 Tonnen tiefgefrorenes Fleisch beschlagnahmt. Das Fleisch war zum Teil mehrere Jahre überlagert.

Unter den Kontrolleuren ist auch der Tierarzt Herbert Gesang vom städtischen Veterinäramt. Er rät allen Verbrauchern, die Zweifel an der Frische von Wurst und Fleisch hegen, sich umgehend an die zuständigen Stellen der Stadt zu wenden. Dazu gehören das Veterinäramt an der Bachstraße, das Ordnungsamt im Stadthaus, Berliner Platz, und das chemische Untersuchungsamt in der Engeltalstraße. "Wir untersuchen jede Probe mikrobiologisch, die die Bürger vorbeibringen", versichert Gesang.

Bei Frischfleisch aus der Theke könnten Laien allerdings auch schnell selbst erkennen, ob es bereits verdorben ist. "Farbe, Geruch und die Beschaffenheit der Oberfläche sind dabei ausschlaggebend", erklärt der Mediziner. Wenn die Ware unangenehm, also sauer oder faul rieche, die Oberfläche schmierig sei und schon leichte Schattierungen wie bei einem Regenbogen zu erkennen seien, dann handele es sich wohl um verdorbenes Fleisch.

Gefrorene Ware sollte man in jedem Fall vor der Zubereitung auftauen. Denn nur dann können man ebenfalls Geruch und Beschaffenheit und damit die Frisches des Fleisches prüfen.

Viele Verbraucher fragen nach den gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr des verdorbenen Fleisches. "Die sind nach unseren Erkenntnissen bei gesunden Menschen recht gering", weiß Gesang. Er wolle indes nicht ausschließen, dass insbesondere kleine Kinder, immungeschwächte und alte Menschen daran erkranken könnten.

Klar sei aber, dass überlagertes Fleisch auf keinen Fall mehr verkauft und auf den Tisch des Verbrauchers gelangen dürfe. Und dazu zählt der Tiermediziner jedes Stück, das länger als einen Monat über dem Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus in der Kühltruhe gelegen hat.

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