Ehestreit in Rheinbach endet mit einem gebrochenen Nasenbein

Amtsgericht verurteilt 34-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro

Rheinbach. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss ein 34-jähriger Taxifahrer aus Rheinbach jetzt eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen. Der Mann hatte seiner 36-jährigen Ehefrau bei einer tätlichen Auseinandersetzung das Nasenbein gebrochen - allerdings war ihm ein Vorsatz aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert nicht nachzuweisen.

Zu dem Streit war es in der Nacht des 16.Oktober 2008 gekommen, als der Ehemann nach Hause kam. "Ich wollte es kurz machen, nur schnell das Nötigste in meinem Büro erledigen und dann wieder wegfahren", erinnerte sich der Angeklagte. Irgendwann sei seine Frau dann aufgewacht und ins Zimmer gekommen. "Sie ging sofort aggressiv auf mich los und ließ sich auch nicht davon abbringen, als ich sagte, dass ich meine Ruhe haben wollte, um ein paar Unterlagen zusammenzusuchen, die ich fürs Geschäft brauche", erzählte der 34-Jährige.

Schließlich befand sich das Büro seines Einmann-Unternehmens in der gemeinsamen Wohnung, die er wegen massiver Eheprobleme nur noch so selten wie möglich betrat. Seiner Frau sei auch dieser Besuch offenbar zu viel gewesen. Sie habe ihn nicht in Ruhe gelassen, sondern sei immer lauter und aggressiver geworden, so dass das Wortgefecht in eine Rangelei ausgeartet sei.

Der Rückstoß gegen das Gesicht der Ehefrau, der schließlich zum Bruch ihres Nasenbeins führte, sei jedoch ein Versehen gewesen. "Sie befand sich hinter mir auf dem Sofa, als es passierte", schilderte der Angeklagte. "Ich habe ihr Gesicht gespürt, als ich dagegen prallte, aber ich wusste nicht, was genau passiert war. Ins Gesicht geschlagen habe ich sie aber nicht", fügte der 34-Jährige hinzu. "Ich wollte mich nur befreien, als sie mich von hinten umklammert hatte."

Eine Aussage, die das Gericht letztlich für glaubwürdiger befand als die mit Nebensächlichkeiten und Interpretationen ausgeschmückte Aussage der Hauptbelastungszeugin. "Ich wollte von meinem Mann den Zweitschlüssel meines Autos und mein Handy wiederbekommen. Aber er hat mich nur hingehalten und mit mir gespielt."

Dass sie an diesem Abend sehr aufgebracht gewesen sei, gab sie unumwunden zu. Das war auch in einer Aufnahme zu hören, die der Angeklagte mit seinem Handy gemacht hatte und die er vor Gericht abspielte.

Dass es in der 1994 geschlossenen Ehe von Anfang an Streit und Gewalt gegeben hatte, dokumentierten auch die Protokolle von Polizeieinsätzen und Strafanträgen, die in den vergangenen Jahren gestellt worden waren. Vor diesem Hintergrund bewertete das Gericht auch das aktuelle Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Eheleute leben inzwischen getrennt, die Scheidung läuft.

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