Ehefrau bekommt die Stofftiere zurück

Ein ganz besonderes Geschenk konnte sich eine Frau an ihrem 40. Geburtstag selbst machen: Die zweifache Mutter erreichte vor dem Bonner Landgericht, dass sie eine von der Stadt Köln gepfändete Steiff-Stofftiersammlung wiederbekommt.

Ehefrau bekommt die Stofftiere zurück
Foto: dpa (Symbolbild)

Niederkassel. Ein ganz besonderes Geschenk konnte sich eine Frau aus Niederkassel am Mittwoch an ihrem 40. Geburtstag selbst machen: Die zweifache Mutter erreichte vor dem Bonner Landgericht, dass sie eine von der Stadt Köln gepfändete Steiff-Stofftiersammlung wiederbekommt. "Ich bin sehr glücklich, dass ich mein Ziel erreicht habe", so die Klägerin nach der Verhandlung.

Im März 2010 war der Gerichtsvollzieher erschienen und hatte bei der Familie nahezu alle Wertgegenstände gepfändet - darunter auch 58 Steiff-Stofftiere und weitere zehn Stofftiere, an denen keine Markenangabe mehr erkennbar war. Der Grund: Der Ehemann der Klägerin hatte bei der Stadt Köln Gewerbesteuerschulden in Höhe von 20 000 Euro.

Weil sie jedoch zum Zeitpunkt der Pfändung nach eigenen Angaben bereits von ihrem Mann getrennt lebte, klagte sie mit ihren beiden Töchtern gegen die Stadt und forderte unter anderem die Herausgabe der Plüschtiere, deren Pfändung sie als "riesige Unverschämtheit" empfunden hatte.

Vor den Richtern versuchte die 40-Jährige klarzustellen, dass ihr Mann nichts mit den von ihr und ihren Kindern über Jahrzehnte gesammelten Stofftieren zu tun hatte. So legte die Klägerin auch Kinderfotos von ihr vor, die sie mit Tieren aus der Sammlung zeigen.

Ihre kleine Tochter habe aufgrund des Verlustes der Tiere oft geweint. Nur mit dem Trick, dass sie dem Mädchen erzählt habe, ihre geliebte Schildkröte sei verreist, habe sie die Sechsjährige beruhigen können. Davon überzeugt, dass der Steuerschuldige nichts mit der Stofftiersammlung zu tun hatte, waren die Vertreter der Stadt jedoch erst, nachdem zwei Zeuginnen gehört wurden. Sowohl die Mutter der 40-Jährigen als auch eine Freundin der Familie bezeugten, den Klägerinnen immer wieder Steiff-Tiere geschenkt zu haben.

Daraufhin ging die beklagte Stadt auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts ein: Die Klägerinnen bekommen alle eingelagerten Stofftiere zurück, im Gegenzug behält die Stadt die restlichen Wertgegenstände, wie beispielsweise eine Musikanlage. Von den beiden Zeuginnen wurde nach dem Prozess angekündigt, dass sie dem Geburtstagskind in der Stadt sofort ein großes Glücksschwein kaufen wollen.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 264/10

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