Drei Zeugen sollen Angeklagten jetzt entlasten

20-Jähriger steht wegen Einbruchdiebstahls und versuchten Einbruchs vor Gericht in Rheinbach

Rheinbach. (stl) Wegen Einbruchdiebstahls und versuchten Einbruchs muss sich jetzt ein 20-Jähriger aus Bonn vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mit einem unbekannten Mittäter am 11. August 2006 eine Wohnung in Rheinbach aufgebrochen und dort einen DVD-Spieler, Marken-Turnschuhe, eine Uhr sowie 270 Euro mitgenommen zu haben.

Im Januar 2007 soll er überdies versucht haben, sich Zugang zu den Geschäftsräumen eines Elektromarktes in Rheinbach zu verschaffen. Er sei dabei aber gestört worden und geflüchtet.

Der Angeklagte stritt in beiden Fällen jegliche Beteiligung ab. Er kenne den Besitzer der Wohnung. Er und einige Freunde seien mehrfach bei ihm zu Gast gewesen, um fern zu sehen.

Davon allerdings wollte der Geschädigte, ein 21-jähriger Auszubildender, nichts wissen. Er sei am Tattag mittags in seine Wohnung gekommen und habe sofort gesehen, dass die Balkontür aufgebrochen worden war.

Am Balkon selbst habe noch die sogenannte Katzenleiter des Nachbarn gestanden. Die wiederholten Aufforderungen des Angeklagten, jetzt endlich die Wahrheit zu sagen und zuzugeben, dass sie schon lange miteinander bekannt waren, ignorierte der Zeuge. Spuren, die an der Balkontür gesichert worden waren, stammten von dem Angeklagten. "Ja klar, ich bin ja vorher oft da gewesen", lautete seine Erklärung dafür. Und dafür werde er noch Zeugen benennen.

Im zweiten Fall soll er durch das Fenster des Elektromarktes gestiegen sein, wie ein Augenzeuge - ein 27-jähriger Dachdecker - angab. Der Angeklagte behauptete jedoch, das Fenster sei nur angelehnt gewesen, als er dagegen stieß, während er sich eine Zigarette anzünden wollte. "Ich bin dann natürlich sofort weggegangen, weil ich ja sonst sofort verdächtigt worden wäre", fügte der 20-Jährige hinzu. Auch dafür gebe es einen Zeugen.

Um ihn und die anderen beiden zu hören, wird die Verhandlung Ende Februar fortgesetzt. Eingestellt wurde hingegen ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. So hatte der junge Mann laustark bei seinem früheren Arbeitgeber protestiert, weil dieser ihm und auch anderen Mitarbeitern den fälligen Lohn nicht rechtzeitig ausgezahlt hatte. Trotz mehrmaliger Aufforderung, das Haus zu verlassen und trotz Hausverbots habe er sich geweigert, zu gehen. "Ja, ich gebe zu, ich war vorlaut und ziemlich sauer. Aber schließlich bin ich dann doch gegangen, weil eine Kollegin, mit der ich gut klar kam, darum gebeten hat."

Im Hinblick auf die möglicherweise zu erwartende Strafe aus den anderen Verfahren wertete Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert diesen Vorfall als Bagatelle und ließ den Streit auf sich beruhen.

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