Die Höhe der Bornheimer Windräder ist strittig

Treffen der Bürgermeister von Bornheim und Wesseling

Bornheim. (lg) Die Bürgermeister von Bornheim und Wesseling, Wolfgang Henseler und Günter Ditgens, sind gestern im Bornheimer Rathaus zu einem Gedankenaustausch zusammen getroffen. Mit dabei, Beigeordneter Manfred Schier und Wolfgang Paulus von der Bornheimer Stabsstelle Umwelt, sowie der Wesselinger Beigeordnete Michael Vogel.

Das Gespräch kam zustande, nachdem der Rat der Stadt Wesseling eine Resolution an die Bornheimer Kollegen adressiert hatte. Diese Resolution nimmt Bezug auf das Vorhaben der Stadt Bornheim, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die in der Nähe der Stadtgrenze vorhandene Windkraftkonzentrationszone ändern zu wollen.

Der Rat der Stadt Wesseling hatte mehrheitlich angeregt, dass die Höhenbegrenzung von 100 Metern dort weiter aufrechterhalten werden möge. "Die Mehrheit der Wesselinger möchte an dieser Stelle keine Windräder, die höher sind als der Kölner Dom. Ich werde von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gefragt, warum die Stadt Bornheim, die 3,5 mal mehr Fläche als Wesseling hat, ihre Windräder ausgerechnet an die Stadtgrenze stellen muss", erklärte Ditgens.

Henseler erläuterte die schwierige Bornheimer Situation: "Die Rechtslage ist eindeutig so, dass jede Kommune Konzentrationszonen ausweisen muss, in denen Windenergieanlagen rentabel zu betreiben sind, wenn sie "Wildwuchs" im Außenbereich verhindern will. Das ist wegen der schlechteren Windverhältnisse, etwa auf dem Villerücken, nicht verlässlich möglich. Die bisherige Höhenbeschränkung auf 100 Meter lässt im Rheintal ebenfalls keinen rentablen Betrieb zu. Deshalb wird eine Ablehnung der geplanten Windräder vor Gericht keinen Bestand haben."

Um eine größtmögliche Verträglichkeit zu gewährleisten, sagte Henseler jedoch zu, dass die geplante Konzentrationszone deutlich verkleinert und vom Wesselinger Stadtgebiet erheblich abgerückt werde. Anstelle von bisher bis zu 25 Windrädern wären dann nur noch drei bis sechs möglich.

Im Falle ihrer Realisierung würden die Windräder aus Lärmschutzgründen den im Windkrafterlass empfohlenen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1 500 Metern berücksichtigen. Auf Grundlage eines Windgutachtens seien derzeit Windräder mit einer Gesamthöhe von 150 Metern in der Diskussion. In der Diskussion wollen auch die Bürgermeister der beiden Kommunen in Zukunft bleiben.

Am kommenden Mittwoch steht das Gutachten zur Bewertung der Windkraftanlagen und der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung des Planungsausschusses.

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