Die 44-Jährige flehte um ihr Leben

Für sieben Jahre und vier Monate soll ein 49 Jahre alter Mann aus Meckenheim nach dem Willen der Staatsanwältin ins Gefängnis. Die Anklägerin forderte am Freitag vor dem Bonner Landgericht, den Angestellten im öffentlichen Dienst wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen.

Die 44-Jährige flehte um ihr Leben
Foto: dpa (Symbolbild)

Meckenheim/Bonn. (jeo) Für sieben Jahre und vier Monate soll ein 49 Jahre alter Mann aus Meckenheim nach dem Willen der Staatsanwältin ins Gefängnis. Die Anklägerin forderte am Freitag vor dem Bonner Landgericht, den Angestellten im öffentlichen Dienst wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hatte zugegeben, in der Nacht auf den 2. April dieses Jahres eine langjährige Bekannte in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Ein anschließender Selbstmordversuch war gescheitert, anschließend hatte sich der Täter bei der Polizei gestellt.

Die Behauptung des Angeklagten, es habe sich an jenem Abend plötzlich ein Schalter in seinem Kopf umgelegt, und es sei die Idee einer Vergewaltigung in ihm entstanden, nahm die Staatsanwältin dem 49-Jährigen nicht ab.

Sie geht davon aus, dass es sich um eine geplante sowie gut vorbereitete Tat gehandelt hat und er voll schuldfähig ist. So hat der Beschuldigte ihrer Meinung nach den Nachtisch bereits tagsüber mit Beruhigungstabletten versehen, damit er "leichter über sie herfallen kann". Der Angeklagte selbst hatte behauptet, er habe das Beruhigungsmittel erst direkt vor dem Essen in das Eis gespritzt.

Als die 44-Jährige schläfrig wurde und nach Hause wollte, hat er sie laut der Anklägerin "wieder in die Wohnung gelockt". Er habe das Opfer mit einem Elektroschocker bedroht, gefesselt und der Frau den Mund mit Klebeband zugeklebt - es folgte die erste Vergewaltigung. Was dann kam, "kann man nur als grausam bezeichnen", so die Staatsanwältin.

Der 49-Jährige soll der Bekannten eine durchsichtige Plastiktüte über den Kopf gezogen, diese am Hals mit Klebeband verschlossen und das Opfer anschließend erneut vergewaltigt haben.

Erst als die 44-Jährige um ihr Leben flehte und rief, dass sie keine Luft mehr bekomme, habe der Vergewaltiger von ihr abgelassen. Nach Meinung der Staatsanwältin hatte der Meckenheimer damals aufgrund des Gefühls von Überforderung und Kränkung am Arbeitsplatz vor, sich das Leben zu nehmen. Vorher habe er jedoch "noch einmal einen Glücksmoment erleben wollen - so wie er es am liebsten hatte".

Die Anwältin des Opfers betonte, dass keine Strafe und kein Geld der Welt das Geschehen wieder gut machen können. Dem Angeklagten hielt sie vor: "Diese Schuld müssen Sie mit sich selbst abmachen." Der Verteidiger wird sein Plädoyer erst in der kommenden Woche halten. Sein Mandant hat inzwischen ein Schmerzensgeld in Höhe von 14 000 Euro an das Opfer gezahlt.

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