Rheinbacher Amtsgericht Dem "Kleber" droht eine Freiheitsstrafe

RHEIN-SIEG-KREIS · Im Mai muss sich ein 27 Jahre alter Bonner wegen mehrfacher Sachbeschädigung vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Bei dem jungen Mann handelt es sich offenbar um den "Kleber", der im Sommer 2014 im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis nachts etliche Türschlösser mit Sekundenkleber zugeschmiert und vermutlich einen Sachschaden im fünfstelligen Bereich verursacht hat.

Wie Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen mitteilte, wurde der Mann jetzt wegen insgesamt neun Sachbeschädigungen im Juli und August des vergangenen Jahres angeklagt. Alle in der Anklage aufgelisteten Fälle passierten in der Gemeinde Swisttal.

Zugeklebt wurden damals weitaus mehr Türschlösser. Betroffen waren meist öffentliche Gebäude wie Schulen, Vereinsheime und Kindergärten in Swisttal, Bornheim, Alfter und Rheinbach. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass allein die angeklagten Fälle sicher bewiesen werden können.

Belastet wird der junge Mann vor allem durch Aufnahmen von Überwachungskameras. "Als sichere Beweise gibt es nur die Videos", so Volkhausen. Die Gemeinde Swisttal hatte eigens drei Videoüberwachungssysteme installieren lassen, um dem "Kleber" auf die Spur zu kommen.

Dabei schlug der Angeklagte nach Meinung der Staatsanwaltschaft mehrfach an denselben Tatorten zu. Die Sekundar- und die Grundschule in Heimerzheim soll er am 7. Juli und am 15. August heimgesucht haben. In Buschhoven verklebte er laut Anklage je zwei Mal die Schlösser der dortigen Grundschule sowie die eines Sportlerheims. Zudem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ihm auch das Verkleben von Türschlössern an einem Mehrfamilienhaus in Buschhoven nachgewiesen werden kann. Bei den Taten soll der Mann mit einem Damenfahrrad unterwegs gewesen sein.

Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos einer Überwachungskamera brachte den gewünschten Erfolg: Ende August wurde der Bonner vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung konnten die Ermittler Kleidungsstücke sicherstellen, die er während seiner Zerstörungstouren getragen haben soll.

Das Motiv bleibt weiterhin ein Rätsel: Bislang hat sich der junge Mann offenbar noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Da der Großteil der Fälle so genannte "gemeinschädliche" Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden waren, droht dem 27-Jährigen bei einer Verurteilung eine höhere Strafe als bei einer "normalen Sachbeschädigung": Die Höchststrafe liegt pro Fall bei drei anstatt bei zwei Jahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort