Das Opfer verliert bei dem Unfall sein linkes Auge

Richter am Rheinbacher Amtsgericht verurteilt 36-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafe von 2 600 Euro

Rheinbach. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich jetzt ein 36-jähriger Kölner vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Der Mann war angeklagt, im Mai vergangenen Jahres durch Unaufmerksamkeit auf der Landstraße 158 zwischen Meckenheim und Rheinbach einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem eine 56-jährige Frau ihr linkes Auge verlor. Richter Ulrich Schulte-Bunert verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 700 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Ereignet hatte sich der Vorfall am 18. Mai 2002, als der Obst- und Gemüsehändler aus Köln mit seinem Geländewagen von Meckenheim aus in Richtung Rheinbach unterwegs war.

Dabei geriet sein Fahrzeug nach links auf die Gegenfahrbahn, wo es frontal mit dem Wagen der 56-Jährigen zusammenstieß. Der Polizei gegenüber hatte der Mann nach dem Unfall ausgesagt, er habe einen Moment statt auf die Fahrbahn auf die Regler für Radio, CD und Navigation geschaut.

Einem anderen Polizisten erzählte er von technischen Problemen an seinem Auto, die möglicherweise zu dem Unfall geführt hätten. Er habe gemerkt, dass der Wagen stark nach links hinüberziehe, aber selbst nichts mehr dagegen tun können.

In diesem Zusammenhang legte der Anwalt des Angeklagten ein Schreiben des Autoherstellers vor, der den Besitzer des Geländewagens wegen eines Fehlers an der Lenkhydraulik zu einem Werkstattbesuch aufgefordert hatte. Zwar war ein technischer Defekt damals auch als mögliche Unfallursache genannt worden.

Ein Gutachten hatte später jedoch ergeben, dass zum Zeitpunkt des Unfalls keine Schäden an Bremsanlage, Reifen oder Lenkung vorlagen. Nach Aussage eines Zeugen war der Wagen des Angeklagten in einem Zug nach links auf die Gegenfahrbahn gekommen.

"Etwa so, als ob Sie auf eine Autobahnausfahrt fahren." Zu dieser Zeit sei die Straße recht voll gewesen. "80 bis 90 Stundenkilometer im Kolonnenverkehr. Zum Überholen wäre gar kein Platz gewesen", erinnerte sich der 30-jährige Zeuge.

Bei dem Frontalzusammenstoß hatte sich der Geländewagen überschlagen, einen anderen Wagen noch am Kotflügel gestreift und war in der angrenzenden Plantage eines Obstbaubetriebes liegen geblieben. Ein Autofahrer, der hinter der 56-jährigen Frau gefahren war, kümmerte sich um die Schwerstverletzte und schnitt sie aus ihrem Gurt heraus. Er habe Polizei und Notarzt gerufen, sagte der 30-Jährige als Zeuge in der Verhandlung. Der Unfallverursacher wurde leicht verletzt.

Die 56-Jährige hingegen, die als Nebenklägerin auftrat, wird zeitlebens an den Folgen des Unfalls zu leiden haben. So musste ihr Gesicht in mehreren Operationen wieder hergestellt werden.

Eine grob fahrlässige bis vorsätzliche Tat sah Amtsrichter Schulte-Bunert im Gegensatz zum Anwalt der Nebenklägerin nicht. "Das Tragische an diesem Fall ist das Augenblicksversagen des Angeklagten, das so verheerende Folgen für einen anderen Menschen hatte."

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