Bornheimer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Rheinbach · Der 26-Jährige hatte im Mai in der Nähe von Flerzheim eine Radlerin angefahren, die später starb.

Wegen fahrlässiger Tötung musste sich jetzt ein 26-Jähriger aus Bornheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann war vorgeworfen worden, am 19. Mai 2011 auf einem Wirtschaftsweg in der Nähe von Flerzheim eine Radfahrerin angefahren zu haben, so dass sie über die Motorhaube seines Wagens stürzte und sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zuzog, denen sie zwei Tage später in der Bonner Universitätsklinik erlag.

Der Angeklagte war, wie er vor Gericht schilderte, gegen 8.15 Uhr auf dem Weg zur Arbeit. Er wollte aber eine Abkürzung nehmen, um Zeit zu sparen. An der Zufahrt zu einem nahe gelegenen Reiterhof kreuzte die Radfahrerin plötzlich seinen Weg. "Sie kam mir entgegen und bog direkt vor mir nach links ab. Ich habe ja noch versucht zu bremsen, aber es war zu spät. Ich hatte keine Chance mehr, den Zusammenstoß noch zu verhindern", fügte der 26-Jährige hinzu.

Laut Gutachten betrug die Geschwindigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt des Unfalls 65 bis 75 Stundenkilometer. Und laut Gutachten hätte er bei 35 bis 45 Stundenkilometer noch bremsen und die 20-Jährige, die 14 bis 18 Kilometer fuhr, den Zusammenstoß somit überleben können.

Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung bezieht sich jedoch nicht auf die Geschwindigkeit, die außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt war, sondern auf die Tatsache, dass er mit seinem Auto gar nicht auf dem Wirtschaftsweg hätte fahren dürfen.

Der Angeklagte, dem juristisch daher nur ein geringes Verschulden nachgewiesen werden kann, ist seit dem Unfall in psychotherapeutischer Behandlung. "Das ist eine sehr tragische Geschichte", fasste der Anwalt des 26-Jährigen abschließend zusammen. Zumal sein Mandant auch selbst schon einmal schwer mit dem Fahrrad verunglückt sei.

Das Verfahren gegen ihn wurde vorläufig eingestellt. Wenn er bis Ende Februar 500 Euro an die Staatskasse und 1.500 Euro an den Weißen Ring, eine in mehreren Ländern Europas tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, überwiesen hat, ist der Albtraum für ihn rein rechtlich ausgestanden.

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