Handel mit neuartigen Drogen Betreiber von Internetshops verhaftet

MAYEN · Monatelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminalinspektion Mayen gegen die Betreiber verschiedener Internetshops haben jetzt zu zahlreichen Verhaftungen geführt. Die Verantwortlichen hatten über das Internet neuartige Designerdrogen, so genannte Legal Highs, vertrieben.

 Die so genannten Legal Highs-Päckchen.

Die so genannten Legal Highs-Päckchen.

Foto: Polizei

Diese neuartigenRauschmittel beinhalten chemische Substanzen, die vielfach stärkereRauschzustände als der Konsum von Cannabis und Amphetaminhervorrufen. Die neu entwickelten Wirkstoffe werden auf neutraleTrägersubstanzen – etwa pflanzliche Kräutermischungen – aufgetragen, in Alu-Tütchenverpackt und in dieser Form im Internet oder so genannten „Headshops“verkauft. Der Verkaufspreis je Verpackungseinheit (0,5 g bis 3 g)schwankt zwischen 10 und 30 Euro.

In einem Fall hatte die Polizei Ende Januar in Senheim bei Cochem einen 20-Jährigen und einen 25-Jährigen verhaftet, die in demdringenden Verdacht stehen, für die Dauer von mindestens einemhalben Jahr über mehrere Internetshops Tausende solcher Legal Highsverkauft und mit diesen Umsätze im sechsstelligen Eurobereicherzielt zu haben.

Trotz einer ersten Durchsuchung im November 2011 setzten die Verdächtigen ihr Geschäft fort und wollten es nach Belgien verlegen. Diesem Plan kam die Polizei durch die Verhaftung zuvor, bei der erneut 370 Päckchen Legal Highs sichergestellt wurden. Gegen beide Männer erging Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Handels mit undder unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in 31 Fällen sowie 14Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz jeweils in einem besonderesschweren Fall.

Bei Rock am Ring den Ermittlern aufgefallen

Im zweiten vorliegenden Fall sind die Ermittler einer mehrköpfigen Tätergruppe auf die Schliche gekommen. Mitte März konnten bei Durchsuchungen von Häusern in Barweiler, Quiddelbach, Troisdorf, Simmerath und Koblenz nebenumfangreichen Beweismitteln in digitaler und schriftlicher Formauch mehr als 3500 Verpackungseinheiten Legal Highs sichergestellt werden. Dabei nahm die Polizei zwei Haupttäter im Alter von 22 und 25 Jahren fest, gegen beide erging Haftbefehl.

Zum ersten Mal war die Tätergruppe den Ermittlern bei Rock am Ring aufgefallen, als sie Legal-Highs-Produkte verkaufte. Weitere Recherchen ergaben, dass sie zusätzlich einen Online-Shop und vermutlich Geldwäsche auf einem Konto eines der Haupttäter betrieben. Nach bisherigen Erkenntnissen bewegen sich dieWarenumsätze der Gruppierung in einem Bereich von mindestens500.000 Euro.

Die Täter agierten bei der Verschleierung derGeldflüsse, der Anmietung von Büroräumen, der Entgegennahme derLieferungen und dem Versand der Designerdrogen äußerst konspirativ,so dass ihr Warenlager lange unerkannt blieb. Auch in diesem Fall planten die Haupttäter, ihrenGeschäftssitz ins benachbarte Ausland zu verlegen.

Hersteller sitzen im Ausland

Üblicherweise sitzen die Hersteller der Legal Highs im Ausland. Sie zeichnen ihre Produkte zwar mit dem Hinweis aus „Nicht zum Konsum geeignet, nur zum Verräuchern“ und unter Berufungauf zweifelhafte Gutachten, wonach die Mischungen vermeintlichkeine Stoffe enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetzfallen.

Tatsächlich enthalteneine Vielzahl dieser neuartigen Produkte jedoch Substanzen, dieunter das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, zumindest jedochimmer als bedenkliche Arzneimittel im Sinne desArzneimittelgesetzes (AMG) zu bewerten sind. Daher stellt der Verkauf solcher Substanzen – je nach Stoffgehalt –entweder eine Straftat nach dem BtmG oder aber zumindest dem AMGdar. Der Erwerb dieser Produkte für den Käufer istdann strafbar, wenn sie Betäubungsmittel enthalten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort