Gerichtsverfahren in Bonn Autofahrerin verklagt das Land NRW auf 2600 Euro

Bonn/Reichshof · Bei dem Gerichtsverfahren wegen einer entwurzelten Buche, die auf ein fahrendes Auto gestürzt war, fordert das Opfer vom Land 2600 Euro Schadensersatz.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Es war ein feuchter Novembertag, als Sabine B. (Name geändert) auf der Landstraße L 351 von der Tankstelle heimwärts fuhr: Gegen 17 Uhr herrschte Büchsenlicht, überall lagen noch Reste von angetautem Schnee. Kurz vor dem Abzweig nach Hespert – sie hatte bereits den Blinker gesetzt – gab es einen „riesigen Knall“, erinnerte sich die 53-Jährige ein Jahr später in einem Zivilprozess. „Der Rückspiegel war abgerissen, ich konnte nichts sehen, war wie erstarrt. Dann klopfte ein junger Mann an das Autofenster. Er sei hinter mir gefahren und habe gesehen, wie eine gewaltige Buche wie aus dem Nichts auf mein Auto gestürzt sei. Anschließend rollte der Stamm übers Heck ab und blieb quer auf der Straße liegen.“ Sabine B. hatte an diesem 10. November 2016 noch „Riesenglück“.

Eine Sekunde früher und der entwurzelte Baum wäre ihr vor das fahrende Auto gefallen und sie hätte kaum eine Chance gehabt. So gab es vor allem Blechschäden, unter anderem am Autodach. Mit einer Klage vor dem Bonner Landgericht fordert sie die Erstattung des Schaden in Höhe von 2600 Euro vom Land NRW.

Die Buche, so ihr Vorwurf, die mitsamt Wurzelwerk auf die Fahrbahn gestürzt war, sei nicht ausreichend begutachtet worden, damit habe das Land seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Straßenwärter, die ein halbes Jahr zuvor die Bäume am Straßenrand abgelaufen waren, wurden als Zeugen gehört: Ihnen sei nichts an den Buchen aufgefallen. Alle Bäume in diesem Streckenabschnitt – alle bis zu 40 Zentimeter Durchmesser – seien ab Bodenhöhe gesund gewesen, bestätigte ein 57-jähriger Straßenwärter. Möglicherweise sei durch viel Regen und Schnee der Boden so durchweicht gewesen, dass der Baum den Halt verloren habe. „Aber was unter der Erde ist, können wir nicht sehen“, betonte der Zeuge.

Ein Vertreter des beklagten Landes kommentierte lakonisch: „Ein Baum kann schon mal fallen, ohne dass das vorher erkennbar ist. Damit muss man rechnen“. Für Sabine B. ist – nach dem erlebten Schrecken – kaum zu verstehen, dass es keinen Verantwortlichen für ihren Unfall gibt. Aber den Nachweis zu führen, dass Fehler gemacht wurden, ist fast ausgeschlossen, so auch die Kammer. Bevor ein weiteres Baum-Gutachten eingeholt werden müsste, schlugen die Richter schließlich einen Vergleich vor: 500 Euro zahlt das verklagte Land an Sabine B. Der Vorschlag soll jetzt geprüft werden. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 172/17)

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