Amtsgericht Rheinbach Angeklagter soll im Internet Kinderpornografie verbreitet haben

RHEINBACH · Wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder und Videos über das Internet muss sich jetzt ein 22-Jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht verantworten. Vor Gericht behauptet der 22-jährige Angeklagte, Opfer eines Hackers geworden zu sein. Die Kripo hat 63 Nutzeranfragen festgestellt.

Nach einem Hinweis des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg hatten Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung im Frühjahr 2009 sowohl den Rechner des jungen Mannes als auch mehrere Festplatten und ein Laptop sichergestellt. Die anschließende Auswertung hatte ergeben, dass sich entsprechende Dateien auf gleich mehreren Speicherplätzen des Computers befanden und über eine Internettauschbörse anderen zum Download zur Verfügung gestellt worden waren.

Das spricht aus Sicht eines IT-Experten der Bonner Kriminalpolizei gegen die Aussage des Angeklagten, ein Dritter habe sich - von ihm unbemerkt - durch eine Sicherheitslücke Zugang zu seinem PC verschafft und ihn für seine Zwecke missbraucht.

Aus Sicht der Polizei waren die kinderpornografischen Dateien bereits 2007 installiert worden, die Software, die den Hackerangriff durchgelassen hatte, jedoch erst 2008. Der Angeklagte hingegen argumentierte, der sogenannte "Zeitstempel", der angebe, wann Daten abgelegt werden, lasse sich manipulieren. Dazu brauche er nur einen Buchstabencode. Wenn er jedoch solch ein Spezialist sei - gab der Zeuge zu bedenken -, dann sei es um so unverständlicher, dass er von den Bewegungen erheblicher Datenmengen im Umfang von 156,5 Gigabyte nichts bemerkt haben will. Wer zudem in einer Tauschbörse aktiv sei, kenne sich mit den dort üblichen Regeln aus. Allein 63 akzeptierte Anfragen von anderen Nutzern seien nachweisbar; das spreche für sich.

Für den Anwalt des 22-Jährigen reicht dies zur Beweisführung jedoch nicht aus. Er beantragte, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, das Antwort darauf gibt, in welchen Fällen und wie en détail ein unbekannter Dritter einen Rechner unter Kontrolle bringen und seinen Zugriff darauf zugleich komplett verbergen könne. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert möchte vor allem geklärt wissen, ob es möglich sei, dass der Angeklagte von den Downloads tatsächlich nichts gewusst hat. Darum geht es dann bei einem Fortsetzungstermin.

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