Fall Anna Angeklagte nachts ins Krankenhaus

Auf ein stundenlanges Warten müssen sich die Zeugen im Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef anscheinend auch in der Neuverhandlung einstellen: Der zweite Verhandlungstag begann erneut mit einem Befangenheitsantrag.

Fall Anna: Angeklagte nachts ins Krankenhaus
Foto: Barbara Frommann

Bad Honnef. Auf ein stundenlanges Warten müssen sich die Zeugen im Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef anscheinend - wie schon im ersten, geplatzten Verfahren - auch in der Neuverhandlung einstellen: Der zweite Verhandlungstag begann erneut mit einem Befangenheitsantrag.

Ein weiterer war bereits außerhalb der Hauptverhandlung, in der sich die 51 und 52 Jahre alten Angeklagten für den Ertrinkungstod und zahlreiche vorangegangene Misshandlungen im vergangenen Juli verantworten müssen, gestellt worden. Zudem wurde über die Verhandlungsfähigkeit der Pflegemutter diskutiert, da diese die Nacht in einem Krankenhaus hatte verbringen müssen - warum, wurde in der Öffentlichkeit nicht besprochen. Es scheint sich jedoch offenbar um eine erstzunehmende Erkrankung zu handeln.

Der Vorsitzende teilte mit, er habe morgens mit dem Anstaltsarzt der in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten telefoniert. Der Mediziner hatte die Frau für verhandlungsfähig erklärt, wenn auf ihre Beschwerden geachtet werde. Im Laufe des gestrigen Tages hatte die 52-Jährige darum gebeten, sich in einer Verhandlungspause auf eine Liege legen zu dürfen. Zudem stellte sie sich während des laufenden Prozesses für einige Minuten hinter ihren Stuhl, den Blick vom Publikum abgewandt.

Erst eine Stunde nach Beginn wurde der erste Zeuge vernommen: Der Pfarrer der evangelischen Gemeinde in Bad Honnef saß zum ersten Mal auf dem Zeugenstuhl, da sich der Psychiater, der das Gutachten über die Pflegemutter erstellt, von ihm weitere Auskünfte über ihre Wirkung auf andere Personen erhofft hatte. Doch die Angeklagte entband den 54-Jährigen Pfarrer nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht als Seelsorger. Der Pfarrer kennt die Angeklagte schon lange und hatte das Paar 2004 getraut.

Von einem Polizeibeamten wurde im Zeugenstand geschildert, wie die Angeklagte das Geschehen in der ersten Vernehmung als Unfall dargestellt hatte. Erst bei der zweiten Vernehmung einen Tag nach dem Vorfall war der Mann laut dem Zeugen "in sich zusammengeknickt", als er gefragt wurde, ob die Neunjährige mit dem im Badezimmer gefundenen Panzerklebeband gefesselt worden war. Der 51-Jährige habe dies bejaht und dann weitere Angaben gemacht, die vor allem seine Ehefrau belasten.

Am Mittag musste die Verhandlung aufgrund des Gesundheitszustandes der 52-Jährigen vorzeitig abgebrochen werden.

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