91-Jährige tot aufgefunden Angehöriger (54) der Euskirchenerin legt Geständnis ab

Bonn · Im Fall der am Mittwoch tot in ihrer Wohnung aufgefundenen 91-jährigen Seniorin aus Euskirchen hat ein Haftrichter am Nachmittag Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 54 Jahre alten Angehörigen der Frau erlassen.

Das teilten die Bonner Staatsanwaltschaft und die Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Wie ein Sprecher der Bonner Polizei auf Anfrage sagte, stammt der Euskirchener aus dem "nächsten Verwandtschaftsverhältnis".

Es soll sich um den Sohn der pflegebedürftigen Frau handeln. Der Mann hatte mit seiner Mutter zusammengewohnt und die pflegebedürftige Frau betreut.

Die Frau war am Mittwochnachmittag tot in ihrer Wohnung an der Euskirchener Jahnstraße aufgefunden worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag bekanntgaben, nahmen sie den Tatverdächtigen noch am Mittwochabend gegen 18 Uhr fest.

Im Laufe der Ermittlungen habe der Euskirchener ein Geständnis abgelegt. Am Donnerstag wurde er dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Die Staatsanwaltschaft Bonn, vertreten durch Staatsanwalt Jörg Schindler, und die Mordkommission der Bonner Polizei unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Hartmut Becker führen die Ermittlungen.

Die Untersuchungen der Bonner Gerichtsmedizin dauern noch an.

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