Stalker in Rheinbach 44-Jährige fühlt sich seit fünf Jahren verfolgt

RHEINBACH · Seit fünf Jahren wird eine 44-jährige Rheinbacherin verfolgt und belästigt. Ob sie einkaufen geht, ob sie zur Arbeit fährt, ob sie mit ihrem Sohn in einer Eisdiele sitzt - ihr 53-jähriger Stalker ist immer da. So schildert sie es.

Daran änderte auch das gegen ihn erlassene Kontakt-, Beobachtungs- und Annäherungsverbot nichts. Jetzt saß der aus Russland stammende Mann wegen Verstoßes gegen diese Anordnung vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Es waren zwar "nur" acht konkrete Fälle, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas. Sie ließen aber erahnen, was die verheiratete Mutter wohl alles durchmachen muss, seit sie und der 53-Jährige vor etwa fünf Jahren den gleichen Sprachkursus besucht hatten. Die 44-Jährige will mit der Bahn zur Arbeit fahren - er steht am Bahnhof und sagt ihr, dass er sie liebe.

Sie geht zum Einkaufen - er ist da und wirft ihr Luftküsschen zu. Sie geht über die Straße - er folgt ihr mit seinem Motorroller. Selbst zu Hause sei sie nicht sicher vor seinen Nachstellungen, wie eine Nachbarin schilderte. Nicht nur, dass der Angeklagte häufig Rosen in den Briefkasten der 44-Jährigen stecke. Gegenüber einer Wohnungsnachbarin habe er gesagt, seine Angebetete wolle ihn ins Gefängnis bringen. Wenn er da wieder rauskomme, werde er zuerst sie umbringen und dann sich selbst, so die Zeugin.

Sie schilderte "starke Veränderungen" bei der 44-Jährigen. Die Geschädigte selbst erklärte, dass ihre Freiheit total eingeschränkt sei. Nach der Morddrohung habe sie sich zurückgezogen, sei sehr nervös und habe zeitweise von der Hausärztin verschriebene Beruhigungsmittel genommen. "Die nehme ich jetzt aber nicht mehr. Ich will nicht wegen ihm in eine Abhängigkeit kommen", sagte sie. Ihrem Ehemann habe der Angeklagte schon angedroht, er werde ihn "zusammenschlagen".

Dem Vorschlag von Verteidiger und Richter, zu seiner Tochter ins Ruhrgebiet zu ziehen, um Distanz zur Geschädigten zu schaffen, wollte der Angeklagte nicht zustimmen, eine Betreuung hatte er ebenso abgelehnt.

Um zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, wird jetzt ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 53-jährigen Stalkers eingeholt, bei dem auch seine Gefährlichkeit sowie eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus untersucht werden sollen.

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