Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei kostenlosem Flugticket

Darmstadt · Eigentlich logisch - wer für ein Flugticket nichts bezahlt hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ein Kunde forderte sie dennoch. Und scheiterte vor Gericht.

 "Annulliert": Wenn ein Flug ausfällt, haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Es sei denn, das Ticket war kostenlos. Foto: Andreas Gebert

"Annulliert": Wenn ein Flug ausfällt, haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Es sei denn, das Ticket war kostenlos. Foto: Andreas Gebert

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Wer nichts für einen Flug bezahlt, hat auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Damit gehen auch etliche Kinder leer aus, die unter zwei Jahren meist umsonst fliegen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 7 S 99/13), auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte eine Familie mit einer einjährigen Tochter eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Der Rückflug verspätete sich um mehr als sechs Stunden. Der Vater forderte deshalb eine Ausgleichsleistung.

Damit scheiterte er vor dem Amtsgericht und hatte auch bei der Berufung vor dem Landgericht keinen Erfolg. Eine Einjährige habe bei der Airline keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz gehabt, musste dafür aber auch nichts bezahlen. In einem solchen Fall greife die EU-Fluggastrechteverordnung nicht.

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