Atomunfall in Fukushima: Storno für Kreuzfahrt nach Asien erlaubt

Bremen · Urlauber durften angesichts des Reaktorunfalls in Fukushima eine Kreuzfahrt nach Südostasien kostenlos stornieren - auch wenn das betroffene Gebiet nicht unmittelbar angesteuert wurde. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden.

 Angesichts des Reaktorunfalls im japanischen Fukushima dürfen Urlauber eine Kreuzfahrt nach Südostasien kostenlos stornieren. Foto: Tepco / Handout

Angesichts des Reaktorunfalls im japanischen Fukushima dürfen Urlauber eine Kreuzfahrt nach Südostasien kostenlos stornieren. Foto: Tepco / Handout

Foto: DPA

Ein Kläger hatte für die Zeit vom 31. März bis 21. April 2011 eine Kreuzfahrt von Peking nach Südkorea, Vietnam und Thailand gebucht. Am 11. März ereignete sich der Atomreaktorunfall in Fukushima.

Am 21. März kündigten die Kläger die Reise und forderten die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises. Als Begründung gaben sie an, dass "wir nach dem AKW-Gau in Japan sehr um unsere Gesundheit fürchten. Sie können uns keine Sicherheit bieten, dass wir nicht doch radioaktiver Strahlung ausgesetzt werden." Auf das Urteil (Az.: 2 U 41/12) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Das Landgericht Bremen hatte die Klage zunächst abgewiesen, vor dem Oberlandesgericht hatte sie jedoch Erfolg. Die Prognose über eine mögliche Gesundheitsschädigung sei zum Zeitpunkt der Reisekündigung ungewiss gewesen. Unter anderem habe die Wetterlage und die Windrichtung stark geschwankt.

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