Verbraucherzentrale: "Abenteuerliche" Klauseln bei Fernbussen

Düsseldorf · Die Ausstattung von Fernbussen mit Klimaanlage und Bordtoilette wird zwar beworben - für die Funktionstüchtigkeit wollen einige Anbieter aber bislang nicht garantieren, beklagt die Verbraucherzentrale NRW.

 Fahrt mit einem Fernbus: Die Verbraucherschützer beklagen, mehr als 100 "abenteuerliche Klauseln" in den AGB einiger Busunternehmer ausfindig gemacht zu haben. Foto: Rolf Vennenbernd

Fahrt mit einem Fernbus: Die Verbraucherschützer beklagen, mehr als 100 "abenteuerliche Klauseln" in den AGB einiger Busunternehmer ausfindig gemacht zu haben. Foto: Rolf Vennenbernd

Foto: DPA

Bei Fernbusreisen bleiben laut einer Untersuchung von Verbraucherschützern Kundenrechte bislang nicht selten auf der Strecke. Beim Check des Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von einer Reihe von Unternehmen seien insgesamt mehr als 100 "abenteuerliche Klauseln" entdeckt worden, sagte Vorstand Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch (16. April) in Düsseldorf. Neun Unternehmen seien zu verschiedenen Punkten in den AGBs bereits abgemahnt worden, darunter auch eines aus NRW. Vier Anbieter hätten eine Frist zur Nachbesserung bekommen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) bezeichnete die Darstellung der Verbraucherzentrale indessen als "überzogen".

"Für alles Erdenkliche wird am Gesetz vorbei die Haftung ausgeschlossen", kritisierte Müller. Einige Unternehmen verwehrten den Kunden laut Geschäftsbedingungen die Erstattung des Fahrpreises beim Nichtantritt der Reise. Auch Ersatzansprüche bei Abweichungen vom Fahrplan von bis zu zwei Stunden seien bei bestimmten Anbietern laut Kleingedrucktem hinzunehmen. Beides sei nicht rechtens, unterstrich Müller. Die Beschwerden der Verbraucher zum Thema Fernbuslinien seien im vergangenen Jahr aber noch überschaubar gewesen, räumte Müller bei seiner Jahresbilanz 2013 ein.

Unter anderem hätten die NRW-Verbraucherschutzexperten auch eingeschränkte Haftungen in Höhe von 1000 Euro für Sachschäden pro Person im Kleingedruckten gefunden. "Das Gesetz schreibt aber eine Haftungsgrenze von 1200 Euro für jedes Gepäckstück vor", schilderte Müller weiter. Außerdem hätten einige Anbieter zwar "vollmundig mit Bordtoilette und Klimaanlage" geworben, in ihren AGB wiederum sicherten sie sich jedoch in punkto Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit gegen Regressansprüche ab: Wenn eine Anlage nicht laufe, wäre das dann nicht das Problem des Unternehmers.

Der bdo betonte dagegen: "Sowohl die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr als auch das Eisenbahnbundesamt haben Fernbussen immer wieder korrekte Abläufe bescheinigt", sagte Sprecher Matthias Schröter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort