Skurrile Funde beim Zoll: Elfenbein und Schmuck in Windeln

Frankfurt/Main · Das Hauptzollamt am wichtigsten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main hat bei seiner Jahrespressekonferenz die spektakulärsten Funde des vergangenen Jahres präsentiert. Ein Überblick:

 Guter Versuch: In dieser Babywindel entdeckte der Zoll am Frankfurter Flughafen geschmuggelten Goldschmuck. Foto: Arne Dedert

Guter Versuch: In dieser Babywindel entdeckte der Zoll am Frankfurter Flughafen geschmuggelten Goldschmuck. Foto: Arne Dedert

Foto: DPA

Vier kuriose Verstecke:

- Goldschmuck in Windeln im Koffer eines Reisenden aus der Türkei

- Jaguarzähne in Putzschwämmen in einem Postpaket aus Bolivien

- Kokain in 350-Gramm-Tüten hinter dem Display von Notebooks

- Schmuck, Uhren und Münzen in eigens angefertigten Schmugglerwesten

Die meisten Tiere:

Im Koffer eines Reisenden aus Mexiko fand der Zoll 90 lebende Tiere. Es handelte sich um 55 Schildkröten, 34 Schlangen und einen Leguan - in Beuteln und Schachteln verpackt oder mit Klebeband umwickelt.

Der größte Kokain-Fund:

Eine Chinesin hatte 14,5 Kilogramm Kokain im Gepäck - der größte Einzelfund des Jahres. Ungewöhnlich war ihre Route von Brasilien über Frankfurt nach China.

Das meiste Heroin im Körper:

Ein Nigerianer hatte vor der Reise 1,2 Kilogramm Heroin in kleinen Päckchen geschluckt. Sie war der Drogenkurier mit der meisten Rauschgiftmenge im Körper (ein sogenannter Bodypacker).

Khat für eine Party: Ein Reisender hatte 75 Kilogramm Khat im Koffer - eine Pflanze, die beim Zerkauen eine berauschende Wirkung entfaltet. Der Stoff sei "für einen Partyabend mit Freunden", sagte der Afrikaner laut Zoll.

Das meiste Elfenbein:

Ein Vietnamese hatte drei Elefantenstoßzähne im Gepäck, zersägt in Einzelteile, Gesamtgewicht 32 Kilo. Er war mit dem Auto aus Tschechien eingereist und wollte mit dem Flieger weiter nach Hanoi.

Für die folgenden Güter aus Nicht-EU-Ländern gilt ein Einfuhrverbot nach Deutschland:

Artgeschützte Tiere: Wer bedrohte Tiere und Pflanzen oder Produkte daraus mitbringt, dem drohen deren Beschlagnahmung und eine satte Geldstrafe. Unter anderem für folgende Tiere und Tierprodukte braucht es ein artenschutzrechtliches Dokument: Elfenbein, exotische Felle, wild lebende Katzen, Nashornprodukte, Affen, ausgestopfte Vögel, Schlangen und Krokodile, Meeresschildkröten, Kakteen sowie Korallen. Der Zoll warnt: Lokale Händler stellen oft "Ausfuhrbescheinigungen" aus - doch die sind meist null und nichtig. Nur die zuständige Behörde des Urlaubslandes kann eine gültige Genehmigung erteilen. Eine Übersicht über geschützte Tiere gibt es online beim Bundesamt für Naturschutz.

Waffen und Munition: Die Einfuhr von Schusswaffen aus einem Nicht-EU-Land bedarf einer Erlaubnis. Auch hier gilt: In vielen Ländern werden manche Waffen - zum Beispiel Druckluftwaffen wie Softairpistolen - völlig ohne Auflagen verkauft. Das heißt aber nicht, dass ihre Einfuhr nach Deutschland ohne weiteres möglich ist.

Folterwerkzeuge: Peitschen mit mehreren Riemen oder Elektroschocker dürfen nicht in die EU gebracht werden. Dem Zoll zufolge handelt es sich dabei um Waren, die "zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe dienen". Hier greift die Anti-Folter-Verordnung der EU.

Einfuhrverbote und -beschränkungen gelten zudem für Arznei- und Betäubungsmittel, Bargeld, Feuerwerkskörper, gefährliche Hunde, jugendgefährdende Schriften und Medien, Rohdiamanten, gestohlene Kulturgüter, bestimmte Lebensmittel und gefälschte Produkte.

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